
(...) Die Verwaltung bedient sich des Konzessionsnehmers als „Erfüllungsgehilfen“. Bei ÖPP handelt es sich um eine alternative Beschaffungsvariante der Öffentlichen Hand, die nur gewählt wird, wenn sie sich in der Wirtschaftlichkeitsanalyse als wirtschaftlicher gegenüber der konventionellen Beschaffungsvariante erweist. Durch die langfristige Zusammenarbeit zwischen privatem und öffentlichem Vertragspartner sind Effizienzgewinne möglich. (...)