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Annette Widmann-Mauz
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Frage von Hannefriedel M. •

Frage an Annette Widmann-Mauz von Hannefriedel M. bezüglich Verkehr

Sehr geehrte Frau Widmann-Mauz,

wie stehen Sie als Abgeordnete meines Wahlkreises dazu, dass die Bundesregierung die Privatisierung der Autobahnen bzw. deren Instandhaltung plant? Erfahrungsgemäß führen Privatisierungen dieser Art zu mehr Kosten für den Steuerzahler bei schlechterer Leistung. Sind sie dafür, dass private Unternehmen wie Allianz, Deutsche Bank, Ergo und Verbündete die Refinanzierungskosten für die überregionalen Straßenverkehrswege zur eigenen Profitsteigerung und zu Lasten des Steuerzahlers von 0,5% auf 3 - 5 % anheben sollen? Sollen die Steuerzahler darüber hinaus auch noch die Risiken tragen?

Mit freundlichen Grüßen
Hannefriedel Meyer-Faude

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Sehr geehrte Frau Meyer-Faude,

für Ihre Anfrage zu möglichen Privatisierungsplänen von Bundesfernstraßen danke ich, und stelle Ihnen gerne die Sachlage dazu dar. Zunächst einmal möchte ich festhalten, dass eine materielle Privatisierung u.a. mit Eigentumsübertragung bei den Bundesautobahnen nicht zur Diskussion steht.

Eine öffentliche private Partnerschaft (ÖPP) in der Form eines Betreibermodells stellt keine Privatisierung dar. Das Eigentum an der Strecke verbleibt beim Bund, es gelten die für alle Bundesfernstraßenprojekte gültigen Gesetze und Normen. Die Verwaltung bedient sich des Konzessionsnehmers als „Erfüllungsgehilfen“. Bei ÖPP handelt es sich um eine alternative Beschaffungsvariante der Öffentlichen Hand, die nur gewählt wird, wenn sie sich in der Wirtschaftlichkeitsanalyse als wirtschaftlicher gegenüber der konventionellen Beschaffungsvariante erweist. Durch die langfristige Zusammenarbeit zwischen privatem und öffentlichem Vertragspartner sind Effizienzgewinne möglich. Im Rahmen des Lebenszyklusansatzes erfolgen Planung, Bau, Erhaltung, Betrieb, Management und ein Teil der Finanzierung über eine Vertragslaufzeit von i. d. R. 30 Jahren aus einer Hand; die einzelnen Phasen können so optimal aufeinander abgestimmt werden. Insbesondere im Bundesfernstraßenbereich hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) bisher gute Erfahrungen mit ÖPP gemacht und verfolgt die ÖPP-Projektumsetzung u. a. aus folgenden Gründen:

- Effizienzgewinne durch den bei ÖPP gegebenen Lebenszyklusansatz für Bau, Erhaltung, Betrieb und Finanzierung über die lange Vertragslaufzeit, die Leistungserbringung aus einer Hand und eine optimierte Risikoverteilung zwischen öffentlicher Hand und privatem Partner. Damit wird eine Gesamtkostenoptimierung erreicht sowie gleichzeitig Anreize zu einer qualitativ hochwertigen Bauweise und möglichst wenigen Verkehrsbeeinträchtigungen für die Nutzer über die Vertragslaufzeit gesetzt.

- Schnellere Realisierung von hoch belasteten Autobahnstrecken mit vordringlichem Ausbaubedarf (Ausbau längerer Strecken „in einem Rutsch, privat koordiniert und durchfinanziert“ statt Realisierung „abschnittsweise hintereinander“; Folge: verkürzte Ausbauzeit der Gesamtstrecke, frühere Baufertigstellung).

- ÖPP konnten sich vor allem deshalb bewähren, weil der private Vertragspartner einen wesentlichen Teil der Projektverantwortung trägt und durch Know-How und Kapitaleinsatz zu einem verbesserten Risikomanagement beiträgt. Die private Finanzierung erfüllt bei ÖPP neben der reinen Liquiditätsbereitstellung wichtige Funktionen im Projekt: Sie schafft Effizienzanreize, ermöglicht eine wirksame Risikoübertragung an den ÖPP-Betreiber und bindet die Fremdkapitalgeber als zusätzliche Kontrollinstanzen im Hinblick auf eine hohe Leistungsqualität im Interesse des Auftraggebers mit ein. Für den privaten Investor heißt das: „ohne Risiko kein Profit“. Um eine wirtschaftliche Bereitstellung der Verkehrsinfrastruktur zu erreichen, hat das BMVI also eine optimale Risikoverteilung zwischen öffentlicher Hand und privatem Vertragspartner zu besorgen, d. h. grundsätzlich soll jeder die Risiken tragen, die er am besten beherrschen kann.

Wie Sie sehen, erfolgt die Einbindung und Kooperation mit Konzessionsnehmern im Bereich der Straßenverkehrsinfrastruktur nach klaren gesetzlichen Regeln und transparenten Verfahren.

Mit freundlichen Grüßen

Annette Widmann-Mauz MdB

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