(...) Und außerdem: da dem Arzt im Falle von Nichtzahlungen (bei Notfällen) keinerlei Nachteile entstehen, weil ihm die Zahlung der 10 € nicht auf seinen Honoraranspruch angerechnet werden (weil die Zahlung eben nicht erfolgt ist), ist es ihm durchaus zumutbar, die Gebühr vor der (1.) Inanspruchnahme zu vereinnahmen. So dass man wohl trotz nicht ausdrücklich vorgeschriebener Barzahlung dazu kommen muss, dass bisher jedenfalls sinnvoller weise nichts anderes übrig bleibt als die vorherige Barzahlung. (...)
(...) Dies ist der richtige Weg und sollte auch für andere beispielgebend sein. Verstärkte Informations- und Präventionsmaßnahmen sowie Kontrollen in der Gastronomie und auf Festen sind notwendig, um den Umgang vor allem Jugendlicher mit Alkohol zu ändern. Bewährt hat sich auch der Vorschlag, dass bei jedem Vereinsfest ein Beauftragter ernannt wird, der sich um die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes kümmert. (...)
(...) Vor der Errichtung einer Pflegekammer müssten daher gewichtige verfassungsrechtliche Bedenken entkräftet werden. Die Einrichtung einer Kammer für Pflegeberufe würde gegen das verfassungsmäßige Übermaßverbot verstoßen, wenn die für sie vorgesehen Aufgaben auch von bestehenden Berufsverbänden, Vereinen und den Gewerkschaften wahrgenommen werden können. Daher bin ich grundsätzlich der Ansicht, dass auf staatliche Regelungen verzichtet werden kann, wo berufliche Selbstverwaltung gelingt. (...)
(...) Prävention und damit Eigenverantwortung der Bevölkerung für ihren Körper und damit für ihre Gesundheit ist aus Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ein maßgeblicher Faktor in der Gesundheitsversorgung. Vor diesem Hintergrund hat sich die große Koalition in ihrer Koalitionsvereinbarung das Ziel gesetzt, noch in dieser Legislaturperiode ein Präventionsgesetz auf den Weg zu bringen. (...)
(...) Diagnostische Verfahren, die zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland abrechenbar sind, müssen vorab auf ihre Wirksamkeit hin überprüft werden. Dieses geschieht anhand von Studien, die die Hersteller bei der Zulassung neuer Verfahren zur Wirksamkeit ihrer Produkte erstellen lassen müssen. (...)
(...) Deutschland verzichtet also nicht auf die Mehrwertsteuereinnahmen von durch im europäischen Ausland versendeten Medikamenten. Dass Medikamente dennoch günstiger als in Deutschland abgegeben werden können, ist der Tatsache geschuldet, dass bei Internetversandhandel aus dem europäischen Ausland keine Bindung an die deutsche Arzneimittelpreisverordnung gegeben ist. Die Preisunterschiede sind insbesondere auf diesen Tatbestand zurückzuführen. (...)