
(...) Und außerdem: da dem Arzt im Falle von Nichtzahlungen (bei Notfällen) keinerlei Nachteile entstehen, weil ihm die Zahlung der 10 € nicht auf seinen Honoraranspruch angerechnet werden (weil die Zahlung eben nicht erfolgt ist), ist es ihm durchaus zumutbar, die Gebühr vor der (1.) Inanspruchnahme zu vereinnahmen. So dass man wohl trotz nicht ausdrücklich vorgeschriebener Barzahlung dazu kommen muss, dass bisher jedenfalls sinnvoller weise nichts anderes übrig bleibt als die vorherige Barzahlung. (...)