Frage an Annette Widmann-Mauz von margarete W. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Widmann-Mauz!
Die Internetapotheken nutzen durch ihre billigen Preise die verminderten Umsatzsteuersätze in Ihren Ländern aus. Wer bekommt eigentlich die Umsatzsteuer, die auf diese Medikamente entfälllt? (Holland nur 7%) Oder verzichtet etwa hier der deutsche Staat auf die Einnahmen, wie großzügig. Übrigens: diese Frage habe ich auch einer Finanzbeamtin gestellt.
Gruß M.W.
Sehr geehrte Frau Weinmann,
vielen Dank für Ihre e-mail vom 18. Juli 2007 zum Thema „Umsatzsteuer bei Internetapotheken“.
Internetapotheken aus EU-Mitgliedstaaten haben in der Regel nicht die Möglichkeit, von niedrigen Mehrwertsteuersätzen ihres Landes bei Lieferung nach Deutschland zu profitieren.
Versendungslieferungen eines Unternehmens von einem anderen EU-Mitgliedstaat nach Deutschland unterliegen gemäß § 3 c Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes ab dem Erreichen eines jährlichen Entgeltes von 100.000 Euro den Vorschriften des deutschen Umsatzsteuerrechts. Auf die Anwendung der 100.000 Euro Grenze kann der Unternehmer verzichten, so dass die Verwendungslieferung unabhängig vom Gesamtbetrag der Entgelte in jedem Fall in Deutschland zu versteuern ist.
Deutschland verzichtet also nicht auf die Mehrwertsteuereinnahmen von durch im europäischen Ausland versendeten Medikamenten. Dass Medikamente dennoch günstiger als in Deutschland abgegeben werden können, ist der Tatsache geschuldet, dass bei Internetversandhandel aus dem europäischen Ausland keine Bindung an die deutsche Arzneimittelpreisverordnung gegeben ist. Die Preisunterschiede sind insbesondere auf diesen Tatbestand zurückzuführen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Annette Widmann-Mauz MdB