Unterstützen Sie die Möglichkeit des kontrollierten, professionell assistierten Suizids bei schwer/unheilbar kranken Menschen?
Sterbehilfe ist seit langem ein strittiges Thema. Gerade die konservativen Parteien wie eben die CDU fallen dabei deshalb negativ auf, weil sie sich selbst bei schwer und/oder unheilbar kranken Menschen konsequent gegen die Möglichkeit des selbstbestimmten und würdevollen Sterbens stellen.
Eine mMn ohnehin völlig verfassungswidrige Einstellung die im eklatanten Widerspruch zu Art. 1 I GG steht. Auch von einer Pflicht zum Leben kann ich dem GG nicht entnehmen.
Jedoch ist ein Individuum nicht die Partei. Daher möchte ich einmal wissen, wie Sie individuell zu diesem Thema stehen.
Sehr geehrter Herr S.,
das Grundgesetz garantiert jedem Einzelnen einen immensen Freiheitsraum und verleiht dem Einzelnen vielfache Rechte, diese Freiheit auch durchzusetzen. Daher respektiert unsere Verfassungs- und Rechtsordnung auch die Entscheidung des Einzelnen, über das eigene Leben zu verfügen und dem eigenen Leben ein Ende zu setzen, auch mit fremder Hilfe.
Das Grundgesetz ist aber auch eine Werteordnung. So durchzieht die Bejahung des Lebens von Artikel 1 ausgehend die gesamte Verfassung. Ich habe deshalb bereits im Jahr 2015 im Deutschen Bundestag dem seit 10. Dezember 2015 in Kraft getretenen Sterbehilfegesetz zugestimmt, welches die geschäftsmäßige Beihilfe zur Selbsttötung grundsätzlich unter Strafe stellt. Dies sollte aus meiner Sicht auch weiterhin gelten. Das Bundesverfassungsgericht lässt diesen Weg auch nach seiner Entscheidung von Februar 2020 ausdrücklich offen.
Mit freundlichen Grüßen
Annette Widmann-Mauz MdB