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Annette Widmann-Mauz
CDU
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Frage von Thomas Martin S. •

Werden Sie den Antrag auf ein Verbotsverfahren gegenüber der AfD unterstützen?

Sehr geehrte Frau Widmann-Mauz,

Ich wende mich an Sie als eine der Bundestagsabgeordneten aus meinem Wahlkreis, da mir dieses Anliegen persönlich sehr wichtig ist. Das erste Mal seit dem zweiten Weltkrieg ist in Deutschland eine faschistische Partei auf dem Vormarsch. Wenn jetzt nicht etwas dagegen unternommen wird, dass unsere demokratischen Strukturen von Faschisten unterwandert werden, dann sehe ich der Zukunft unserer Republik düster entgegen und Sorge mich um die Sicherheit von mir und meinen Lieben. Ich möchte Sie daher bitten sich dafür einzusetzen dieses Mittel des Verbots vom Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen,

Thomas S.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr S.,

ich gehöre zur Gruppe der 113 Erstunterzeichner des überfraktionellen Antrages, der von den Initiatorinnen und Initiatoren in dieser Woche an Bundestagspräsidentin Bärbel Bas übergeben wurde.

Die AfD verachtet unverhohlen unsere Demokratie und betrachtet politische Gegner als Feinde. Sie verachtet offen die Menschenwürde, unsere staatlichen Institutionen und befürwortet einen gewaltsamen Umsturz. Sie verbreitet Fake-News und Verschwörungsmythen und propagiert den „Bevölkerungsaustausch“. Meine Verantwortung als Abgeordnete gebietet es, alle mir zur Verfügung stehenden Möglichkeiten auszuschöpfen, zu verhindern, dass eine in großen Teilen rechtsextreme und völkische Partei in Deutschland wieder mächtig wird. Wir haben den vorliegenden Antrag über Monate hinweg sehr sorgfältig und intensiv vorbereitet. Die Gründe, die wir dort aufführen und die auch von renommierten Juristinnen und Juristen viel Zustimmung erhalten haben, rechtfertigen aus meiner Sicht die Einleitung eines Verfahrens zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit. Es ist höchste Zeit, der zunehmenden Gefahr der AfD für unsere freiheitliche demokratische Grundordnung zu begegnen. Wehrhafte Demokratie bedeutet auch, zu handeln, bevor es zu spät ist.

Nach dem Bruch der Ampel-Regierung und mit Blick auf die bevorstehenden Neuwahlen drängt die Zeit umso mehr. Unser Ziel ist es, den Antrag noch in dieser Legislaturperiode auf die Tagesordnung des Deutschen Bundestages zu setzen und über ihn abzustimmen.

Nachdem das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD bundesweit bereits als rechtsextremen Verdachtsfall eingestuft hat, liegen aus unserer Sicht genügend Anhaltspunkte dafür vor, dass die Partei als Ganzes verfassungswidrig ist. Auch die Landesverbände Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen wurden von den Landesverfassungsschutzbehörden als gesichert rechtsextrem eingestuft.

Ich möchte dabei betonen: Wir wollen mit unserem Antrag ein Verfahren zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der AfD einleiten. Unser Grundgesetz sieht bewusst vor, dass Bundestag, Bundesregierung oder Bundesrat ein solches Verfahren initiieren müssen. Die Entscheidung, ob eine Partei verfassungswidrig ist, trifft nach Art. 21 Abs. 4 GG allein das Bundesverfassungsgericht. Die Prüfungsmaßstäbe und die damit verbundenen notwendigen tatbestandlichen Voraussetzungen sind zurecht hoch. Ich bin aber überzeugt, dass sie im Fall der AfD gegeben sind. Denn anders als bei der NPD erscheint es alles andere als aussichtslos, dass die AfD ihre verfolgten verfassungsfeindlichen Ziele tatsächlich erreichen könnte.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Annette Widmann-Mauz

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