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Annette Widmann-Mauz
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Frage von Gabriele M. •

Frage an Annette Widmann-Mauz von Gabriele M. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Widmann-Mauz,

leider wurde meine Frage von Ihnen nicht zu meiner Zufriedenheit beantwortet.

Wie, wo, wer und weshalb Mammascreenings durchgeführt werden ist mir wohl bekannt, ich bin Angestellte des Univ.-Klinikums und daher kein absoluter Laie.

Meine spezielle Frage war ob ich weiterhin als Kassenpatientin zu einem Arzt meines Vertrauens (Radiologe) gehen kann und ob dieser bei mir wie bisher eine Mammographie, die dann mit meiner Krankenkasse abgerechnet wird, auf Überweisungsschein durchführen darf.

Mit freundlichen Grüßen

G. Maier

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Maier,

haben sie herzlichen Dank für Ihre Rückfrage zur Mammographie.

Wie von Ihnen gewünscht gehe ich gerne auf Ihre konkrete Frage ein, ob Sie weiterhin als Kassenpatientin zu dem Arzt Ihres Vertrauens (Radiologe) gehen können und, ob dieser wie bisher die Mammographie per Überweisungsschein mit der Krankenkasse abrechnen kann.

Es ist zu unterscheiden, ob es sich um eine Vorsorge-Mammographie (Screening) oder um eine kurative Untersuchung handelt. Für die Umsetzung des flächendeckenden Programms zur Früherkennung von Brustkrebs werden Versorgungsaufträge an programmverantwortliche Ärzte, die das Mammographiescreening in bestimmten regional abgegrenzten gebieten organisieren und umsetzen, vergeben. Für den Standort Tübingen ist seit Januar 2008 die Gemeinschaftspraxis Drs. Majer und Krainick-Strobel in der Karlstraße 8, 72072 Tübingen als Screeningzentrum eingerichtet. Dort können Sie die Vorsorge-Mammographie auf GKV-Kosten durchführen lassen.

Eine kurative Mammographie ist wie bisher in der vertragsärztlichen Versorgung durch jeden Radiologen abrechnungsfähig, wenn sich aus der Anamnese, den Beschwerden und/oder der klinischen Untersuchung ein konkreter Verdacht auf eine Erkrankung der Brust ergibt.

Mit freundlichen Grüßen

Gez. Annette Widmann-Mauz MdB

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