Frage an Annette Widmann-Mauz von Hermann Dr. R. bezüglich Finanzen
Das Banken-Rettungspaket umfasst eine Bürgschaftszusage über 400 Mrd. Euro und einen Kreditrahmen von 80, vielleicht auch 100 Mrd. Euro. Wie sollen diese Programme finanziert werden? Bezüglich der Kredite habe ich im Gesetz gefunden, dass die Regierung den Fonds ermächtigt, Kredite in Höhe von 70 Mrd. oder 80 Mrd, oder 100 Mrd. Euro aufzunehmen. Wer gibt diesen Kredit, wenn Kapitalsammelstellen Banken und Versicherungen selbst Geld brauchen? Woher kommt das Geld für die Bürgschaften? Man sagt zwar immer, die Bürgschaft werde nie in Anspruch genommen, wenigstens nicht voll, aber es gibt auch einen worst case, der sicherlich vor der Verabschiedung des Gesetzes den Abgeordneten dargelegt worden ist.
Mit freundlichen Grüßen
Hermann Rau
Sehr geehrter Herr Dr. Rau,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 9. November 2008 zur Finanzierung des Banken-Rettungspakets. Gerne nehme ich dazu Stellung.
Die Mittel, die sich gegebenenfalls aus der Bürgschaft des Bundes bzw. durch Kapitalbeteiligungen ergeben, werden als Kredite vom Fonds aufgenommen. Die Finanzmarktagentur des Bundes verwaltet dies, d.h. das Auffüllen der Kredite erfolgt bei institutionellen und privaten Anlegern, z.B. über Bundesschatzbriefe. Die Bonität des Bundes ist sehr gut und wird mit dem so genannten „Triple A“ bewertet. Das heißt nichts anderes, als dass der Bund als absolut solvent bewertet wird und von überall Kapital zu niedrigen Zinssätzen bekommt.
Der Rettungsfonds ist 2-geteilt. Zum einen besteht ein Garantievolumen von 400 Mrd. Euro zum Handel von Wertpapieren gegen eine entsprechende Gebühr. Im Falle einer möglichen Inanspruchnahme, wird im Schadensfall von einer Kreditaufnahme des Bundes in einer Höhe von bis zu 20 Mrd. Euro ausgegangen. Zum anderen gewährt der Bund einen 80 Mrd. Euro Kredit für mögliche Rekapitalisierungsmaßnahmen von Unternehmen des Finanzsektors. Zum Beispiel für den Erwerb von Aktien. Demzufolge garantiert der Bund einen Kredit von insgesamt 100 Mrd. Euro, was den Schuldenstand des Bundes im Falle einer Inanspruchnahme um die bereitgestellte Summe erhöht. Die Rückfinanzierung des Kredites erfolgt zum einen durch die o.g. Gebühren für den Wertpapierhandel und zum anderen durch die Veräußerungserlöse im Rahmen der Rekapitalisierung, d.h. die potenziellen Aktiengewinne der Unternehmen werden schrittweise an den Bund zurückgeführt. Bei letzterem besteht selbstverständlich ein gewisses Restrisiko für den Bund.
Die Koordination der Kreditaufnahme und Kreditgewährung erfolgt über den Finanzmarktstabilisierungsfonds als Anstalt. Die Anstalt wird vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) verwaltet. Zudem überwacht ein interministerieller Lenkungsausschuss den Fonds. In dem Gremium ist je ein Vertreter des Bundeskanzleramtes, der Ministerien für Finanzen, Wirtschaft und Justiz sowie Minister der Länder vertreten. Ein Vertreter der Bundesbank ist ebenfalls als beratendes Mitglied beteiligt. Die parlamentarische Kontrolle erfolgt durch ein neu eingerichtetes Gremium, das dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages untergeordnet ist. Das Gremium berät auch über grundsätzliche und strategische Fragen sowie langfristige Entwicklungen der Finanzmarktpolitik.
Gemäß der Maxime „Keine Leistung ohne Gegenleistung“ wird es die Hilfen des Bundes nur geben, wenn die Banken zu ihrer Verantwortung stehen und sich an bestimmte Regeln halten. Das heißt ganz konkret: Auflagen zur Begrenzung der Manager- und Vorstandsgehälter sowie der Bonuszahlungen, Auflagen hinsichtlich der geschäftspolitischen Ausrichtung des Instituts, Auflagen hinsichtlich der Kreditvergabe, insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen, und natürlich Teilhabe des Bundes an den Erträgen der Finanzinstitute.
Zum Abschluss möchte ich betonen, dass bei dem Hilfspaket nicht um Unterstützungen für Bankmanager oder Anteilseigner geht, sondern um die Sicherstellung des Finanzmarktsystems in seinen zentralen Funktionen für unsere Wirtschaft u.a. bei der Versorgung von Unternehmen und Bürgern mit notwendigen Krediten und Liquidität.
Mit freundlichen Grüßen
Gez. Annette Widmann-Mauz MdB