Frage an Annette Widmann-Mauz von Thomas W. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Widmann-Mauz,
ich möchte Sie als unsere Abgeordnete zu der eGesundheitskarte befragen. Dieses Projekt der Bundesregierung erfüllt mich als Hausarzt mit großer Sorge. Nach Ansicht von unserer Gesundheitsministerin wird mit dieser Karte alles besser, billiger, transparenter. Wer wird hier transparenter: die Medizin, die Ärzte oder etwa der ganze Mensch?
Man hat den Menschen erklärt, daß sie selbst Herr ihrer Daten sein werden, daß auf dieser Karte die Krankheitsdaten gespeichert werden und sie ihre Daten auch von Arzt zu Arzt mitnehmen könnten.
Nun sehe ich, daß ein riesiges bundesweites Computernetzwerk enststeht, hier werden also die Daten meiner Patienten gespeichert. die Speicherkapazität der Karte ist viel zu klein! Das bedeutet aber auch, daß Patienten und Ärzte an der Nase herumgeführt wurden und die sensiblen Daten außerhalb meiner Praxis gespeichert werden sollen. Ich halte ein vertrauensvolles Arzt-Patientenverhältnis ohne Einsicht von Dritten für einen eminent wichtigen Schutz des Bürgers und bin mir mit meinen Patienten einig.
Wie reagieren Sie auf den zunehmenden Protest der Bürger auch auf diese Art einer "Vorratsdatenspeicherung"? Hat der wachsende Unmut gegen solche Datensammelwut die Politik schon erreicht? Der Deutsche Ärztetag, die AIDS-Hilfe, der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, die Deutsche Gesellschaft für Versicherte, auch die Freie Ärzteschaft, IPPNW, NAV Virchowbund viele Zahnarzt- verbände sind gegen dieses Monsterprojekt.
Sehr geehrter Herr Wiedemann,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 13. Oktober 2008, in dem Sie die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte ansprechen.
Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion steht die Datensicherheit bei der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte an erster Stelle. Von daher ist sicherzustellen, dass die Verfahren, die derzeit im Rahmen von Modellvorhaben getestet werden, sicher und datenschutzrechtlich den hohen Erwartungen und Anforderungen des Bürgers entsprechen. Ziel der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte ist die verbesserte Informationsplattform. Dabei ist in jedem Falle dafür Sorge zu tragen, dass es nicht zum sog. „gläsernen Patienten“ kommt. Bei allen Bedenken, die immer wieder bezüglich der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte angesprochen werden, sind die erwarteten Vorteile für die Weiterentwicklung des deutschen Gesundheitswesens nicht außer Acht zu lassen. Zu nennen sind hier die verbesserte Zusammenarbeit der unterschiedlichen Leistungserbringer bei Behandlungsprozessen und die Qualitätsförderung der Behandlung, sowie administrative Einsparungen.
Für die Akzeptanz der Leistungserbringer und Patienten sehen wir es von zentraler Wichtigkeit an, dass die Mitbestimmung des Patienten wie bisher gewahrt bleibt. Patienten haben nicht nur das Recht, die gespeicherten Daten zu lesen oder Ausdrucke einzusehen, sondern bestimmen auch, welche Daten gespeichert und für welchen Arzt zugänglich gemacht werden. Dies ist unserer Ansicht nach eine wesentliche Komponente für das Patientenrecht und den Datenschutz. Wir setzen uns für die größtmögliche Datensicherheit ein und verfolgen konstruktiv kritisch die Aktivitäten der Gemeinsamen Selbstverwaltung, die in der Gesellschaft gematik gebündelt sind.
Mit freundlichen Grüßen