Frage an Annette Widmann-Mauz von Kurt F. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Widmann-Mauz
nachdem sich die CDU/CSU weigert, den Patientenwillen per Gesetz für verbindlich zu erklären, suche ich nach Wegen, meine Selbstbestimmung selbst zu verteidigen. So beabsichtige ich angesichts der heutigen Debatte im Bundestag, in meine Patientenverfügung noch hineinzuschreiben, dass ich jede Behandlung, die gegen meinen erklärten Willen erfolgt, im Falle meines Überlebens strafrechtlich verfolgen lassen werde und die gegen meinen ausdrücklichen Willen entstandenen Behandlungskosten zivilrechtlich einklagen werde.
Es tut mir leid, daß die Union meint, erwachsene Menschen vor sich selbst schützen zu müssen. Neben der Bürgerbespitzelung ein weiterer guter Grund, CDU und CSU niemals wieder zu wählen. Wer mir meine Selbstbestimmung aberkennt und mich damit quasi für unmündig erklärt, verdient meine Stimme nicht. Ich denke ohnehin, dass die CDU/CSU keine Stimmen von unmündigen, unaufgeklärten Bürgern haben möchte?
Jedenfalls habe ich meine festen Ansichten davon, was für mich ein würdiges Leben ist und was nicht. Ich brauche keine große Volkspartei, die mir erklärt, welche Leiden und Gebrechen ich in meinem Leben gefälligst noch zu erdulden habe, sondern entscheide das ganz allein und in vollem Bewußtsein aller möglichen Risiken!
Und bestellen Sie Ihrem Kollegen Profalla schöne Grüße von mir: Einen "unumkehrbar tödlichen Verlauf" einer Krankheit gibt es nicht, da immer eine Chance auf Heilung besteht. Wenn das Voraussetzung für die Anerkennung der Patientenverfügung sein soll, dann wird kein Arzt jemals mehr eine Patientenverfügung befolgen, denn er müßte gerichtsfest Wahrsagen.
Meine Fragen:
- Kann ich einen Arzt oder ein Krankenhaus, das mich gegen meinen Willen behandelt, wegen Körperverletzung anzeigen?
- Kann ich die Behandlungskosten verweigern?
Und eine letzte Frage: Muss ein erwachsener Bürger in einer freien Demokratie wirklich zu solchen Mitteln greifen, um seine Selbstbestimmung wahrnehmen zu können?
mfg
K. Felgendreher