Frage an Annette Widmann-Mauz von Andrea Martina H. bezüglich Medien, Kommunikation und Informationstechnik
Sehr geehrte Abgeordnete Frau Annette Widmann-Mauz,
zur Mai Kundgebung https://maiprotest.de/
Nach Rücksprache am 17.09.2020 mit dem Landschaftsverband Rheinland (LVR), in Köln, dem Sozialhilfeträger unserer behinderten Tochter fehlt bis heute zur Bewilligung für den käuflichen Erwerb von den zugehörigen Batterien zu den Hörgeräten immer noch die ärztliche Bescheinigung des HNO-Arztes und der Kostenvoranschlag für die Hörgerätebatterien.
Die Betreuerin unserer behinderten Tochter sagt, unsere behinderte Tochter trüge monatelang schon ihre Hörgeräte nicht, dann bräuchte sie ja auch keine Hörgerätebatterien, die Kosten fallen dann weg.
Über das noch ausstehende ärztliche Attest vom HNO Arzt und den Kostenvoranschlag für die Hörgerätebatterien sagt sie nichts
https://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/e/ea/Re_Antrag_auf_Hilfsmittel_-_Neue_Festbetr_ge_f_r_Sehhilfen.pdf
Ab dem 1. August gelten neue Festbeträge für Sehhilfen. Welcher Festbetrag ist für die Sehhilfe unserer behinderten Tochter, der für die Versorgung medizinischer Hilfen ausreicht, denn vorgesehen? Die Betreuerin antwortet darauf, der Augenarzt sehe keinen Anlaß, unserer behinderten Tochter zu untersagen, ohne Sehhilfe am Straßenverkehr teil zunehmen.
https://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/7/76/Re_Versichertennr_X183461286_AOK_Rheinland_Hamburg_Frau_Mombo_Singa_LVR-Fachbereich-Eingliederungshilfe_II_AZ_73_70-2100131592-01.pdf
Wir stellen die Gesundheitsfürsorge der Betreuerin M. K. in Frage .
Wie sollen Barrieren nach dem Barrierefreiheitsgesetz abgebaut werden, wenn die Betreuerin sie wieder errichtet?
Sehr geehrte Frau Huber,
es tut mir Leid von Ihren Problemen im Zusammenhang mit der Bewilligung für den Erwerb von Batterien für das Hörgerät Ihrer Tochter zu hören. Ich bitte jedoch um Verständnis, dass ich diesen konkreten Fall nicht beurteilen kann. Sollten Sie die Gesundheitsfürsorge der Betreuerin anzweifeln, steht es Ihnen selbstverständlich frei, Beschwerde einzureichen. Die Kontrolle über gesetzliche Betreuer obliegt dem Betreuungsgericht. Das Gericht prüft auf Grundlage der vom Betreuer vorgelegten Berichte, ob dieser richtig und gut für den Betreuten gehandelt hat. Ärzte, Verwandte, Familienangehörige oder auch Freunde können Beschwerden beim Gericht einreichen. Das Gericht muss diese Hinweise prüfen und eventuell einen anderen Betreuer bestellen. Rechtliche Hilfe und Beratung können Sie bei Rechtsanwälten, Betreuungsvereinen, sozialen Diensten oder der Betreuungsbehörde erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Annette Widmann-Mauz MdB