Frage an Annette Widmann-Mauz von Dietmar D. bezüglich Innere Angelegenheiten
Sehr geehrte Frau Widmann-Mauz,
was sind Ihre Gründe, daß Sie dem Gesetzesentwurf für neue Transparenzregeln für Abgeordnete dagegen gestimmt haben.
Schöne Grüße - Dietmar Dannecker
Sehr geehrter Herr D.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage zum Gesetzentwurf zur Änderung des Abgeordnetengesetzes - Verbesserung der Transparenzregeln für die Mitglieder des Deutschen Bundestags, der aktuell im Bundestag beraten wird.
Dieser Gesetzentwurf wurde von den Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD sowie den Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen eingebracht. Ihre Annahme, dass ich mich dagegen ausgesprochen hätte oder dagegen abgestimmt hätte, ist schlichtweg falsch. Im Gegenteil: Ich halte das geplante Gesetz für außerordentlich wichtig, damit Bürgerinnen und Bürger sich künftig ein noch klareres Bild über die Nebentätigkeiten der Abgeordneten verschaffen können. Einkünfte aus Nebentätigkeiten und Unternehmensbeteiligungen sollen demnach künftig auf Euro und Cent veröffentlicht werden, wenn sie den Betrag von 1.000 Euro pro Monat oder 3.000 Euro pro Jahr übersteigen.
Bisher mussten Unternehmensbeteiligungen mit einem Anteil von weniger als 25 Prozent nicht angegeben werden. In Zukunft soll die Veröffentlichungsgrenze bei solchen Beteiligungen bereits bei fünf Prozent Anteil am Unternehmen liegen unabhängig davon, ob es sich um Kapital- oder Personengesellschaften handelt.
Mehr Transparenz bei den Nebentätigkeiten der Abgeordneten, schärfere Regeln und eine konsequente Sanktionierung bei Fehlverhalten, das sind wichtige Schritte, um die Glaubwürdigkeit und das Vertrauen in die Tätigkeit gewählter Volksvertreter und damit in unsere Demokratie zu stärken.
Ich kann Ihnen deshalb versichern, dass ich diesem Gesetzentwurf zustimmen werde.
Mit freundlichen Grüßen
Annette Widmann-Mauz