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Annette Widmann-Mauz
CDU
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Frage von Marcel S. •

Frage an Annette Widmann-Mauz von Marcel S. bezüglich Migration und Aufenthaltsrecht

Liebe Frau Widmann-Mauz,

sehen Sie in Anbetracht zu Moria und den erschreckenden Zuständen für Frauen, Kinder und Familien, Möglichkeiten explizit diese Frauen, Kinder und Familien in Deutschland unterzubringen?

Bei Frauen und Familien erscheinen mir dezentrale oder besonders eingerichtete Unterkünfte sinnvoll, da viele von sexualisierten Gewalterfahrungen und anderen Traumata geplagt seien. Eine Unterbringung in zentralen Großunterkünften mit Männern könnten somit gefährdende Situationen begünstigen. Sehen Sie die Möglichkeit, je nach sozialer, geschlechtsspezifischer und religiöser Persönlichkeit die jeweiligen Unterbringungen und Sozialmaßnahmen zu koordinieren und zu ordnen?

Ich bitte Sie und alle Ihre KollegInnen im Parlament so bald wie möglich humanitäre Hilfe nach Lesbos zu senden und die Aufnahme aller explizit genannten Gruppen und Menschen zu prüfen, damit die CDU als Familienpartei und auch Deutschland als moralischer Staat seine Glaubwürdigkeit behält.

Vielen Dank für Ihre Arbeit und freundliche Grüße
Marcel

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Sabol,

zunächst bitte ich um Entschuldigung, dass Sie so lange auf eine Antwort warten mussten. In der Vielzahl an Anfragen, die mich jeden Tag auf unterschiedlichem Weg erreichen, ist Ihre Anfrage leider untergegangen. Ich möchte mich darauf jedoch gerne noch zurückmelden.

Die Unterbringung von Schutzsuchenden und international Schutzberechtigten auf den griechischen Inseln beobachten und begleiten wir mit Sorge – das gilt ganz besonders für Familien, Kinder und Frauen. Die Bundesregierung hat letztes Jahr kurzfristig ein begrenztes humanitäres Aufnahmeprogramm initiiert, die einer gesamteuropäischen Lösung für weitere Schutzsuchende und international Schutzberechtigte vorgreift. So sollten 408 schutzberechtigte Familien – insgesamt 1.553 Personen mit von den griechischen Behörden erteilten Aufenthaltstiteln – in Deutschland aufgenommen werden. Daneben realisiert die Bundesregierung seit Anfang 2020, in Zusammenarbeit mit den griechischen Behörden, regelmäßig Einreisen aus Griechenland, die auf den verschiedenen Beschlüssen zur Aufnahme von schutzbedürftigen Menschen in Deutschland basieren. Dazu gehört unter anderem auch die Aufnahme von Kindern, die entweder wegen einer schweren Erkrankung dringend behandlungsbedürftig oder aber unbegleitet und jünger als 14 Jahre alt sind. Weitere zusätzliche Kontingente übernimmt Deutschland auch bei der Aufnahme von aus Seenot geretteten Geflüchteten.

Nach aktuellem Stand hat Deutschland 2.750 Menschen aus Griechenland aufgenommen. Das entspricht der Hälfte der unter Koordinierung der Europäischen Kommission gemachten Zusagen. Vor allem bei den eingereisten Kindern und unbegleiteten Jugendlichen wurde auf eine kindeswohlgerechte Unterbringung in geeigneten Einrichtungen oder bei geeigneten Personen verbunden mit medizinischer und psychologischer Hilfe geachtet.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Annette Widmann-Mauz

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