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Annette Widmann-Mauz
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Frage von Winfried W. •

Frage an Annette Widmann-Mauz von Winfried W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Widmann-Mauz,

zunächst vielen Dank dafür, daß Sie sich die Mühe gemacht haben, den inzwischen wohlbekannten Standardtext Ihrer Partei als Antwort hier wiederzuveröffentlichen. Diesen Text habe ich schon von mehreren Unionspolitikern zugesandt bekommen,
trotzdem danke. Ich hatte aber doch sehr konkrete Fragen an Sie. Darf ich hoffen, daß Sie sie mir noch beantworten?

Gerne widerhole ich sie in aller Kürze:

a ) Wenn künftige Technologien die Totalüberwachung ermöglichen (und das ist mit Sicherheit schon sehr bald der Fall) und wenn dann aufgrund neuer Begehrlichkeiten wieder abgestimmt wird, ob man auch diese Daten auf Vorrat speichern soll, werden Sie dann wieder zustimmen? Und falls nicht, wie wollten Sie Ihre Ablehnung begründen, wenn Sie dem Vorratsprinzip ja bereits zugestimmt haben?

b) Wie bewerten Sie die zu erwartende Totalüberwachung im Hinblick auf das vom Grundgesetz garantierte Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, insbesondere auch für die kommende Generation, also Ihre und meine Kinder? Wie Sie ja sicher wissen, verändet eine beobachtete Person, bzw. auch schon eine Person, die sich beobachtet FÜHLT, das eigene Verhalten und ist nicht mehr frei. Das bedeutet, daß alleine die Vorratsdaten das Verhalten aller 82 Mio Menschen ändern wird, ganz egal, ob der Staat die Daten nun sichtet, oder nicht. Künftig werden sich völlig unbescholtene Bürger wie Kriminelle verhalten, nur um ihre Privatsphäre gegen die Bevorratung Ihrer Kommunikationsdaten zu schützen. Teilen Sie meine Meinung, daß dies u.U. ein vergiftetes und gefährliches Klima in Deutschland schafft?

Falls Sie mir diesmal auch nicht antworten, werde ich Sie nicht weiter belästigen.

Mit freundlichen Grüßen,

Winfried Wacker

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Wacker,

Ihre Fragen sind spekulativ. Ich kann und will die künftigen technologischen Möglichkeiten zur Bekämpfung von Kriminalität nicht abschätzen. Ich kann Ihnen aber versichern, dass ich jede Gesetzesvorlage nach bestem Wissen und Gewissen prüfen und mich erst danach entscheiden werde. Sie dürfen davon ausgehen, dass ich keine grundgesetzwidrigen Entscheidungen treffen werde.

Mit freundlichen Grüßen
Annette Widmann-Mauz

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