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Annette Widmann-Mauz
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Frage von Hans C. •

Frage an Annette Widmann-Mauz von Hans C. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Widmann-Mauz,

In der Ärzte Zeitung, 12.11.2007, ist zu lesen, daß Sie, wenn die Modellprojekte zur kontrollierten Abgabe von Heroin ausgeweitet werden, mit bis zu 80.000 Abhängigen, die mit Diamorphin behandelt werden müssen, ausgehen. Dies ist mehr als zehnmal soviel, wie die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing (SPD), schätzt. Wie kommen Sie auf diese Zahl? Welche Studien respektive welche Evaluationen von Maßnahmen liegen Ihrer Berechnung respektive Ihrer Schätzung zugrunde?

Derzeit ist die Zahl der sogenannten "Drogentoten" in einigen Städten und Landkreisen wieder massiv am Steigen. In München z.B. im Vergleich zum Vorjahr um 39% (Merkur Online - 8. Nov. 2007), im Bereich der Polizeidirektion Straubing um 33% (TV Aktuell - 23. Okt. 2007), im Bereich der Polizeidirektion Hannover sogar etwa 60% (news aktuell (Pressemitteilung POL-H) - 23. Okt. 2007), in Frankfurt am Main um 36% (news aktuell (Pressemitteilung POL-F) - 7. Nov. 2007), ... Gemäß diverser Studien hat sich die Originalstoffabgabe als effizentes Mittel zur Erhaltung von Gesundheit und Leben von schwer kranken (von Opiaten abhängigen) Menschen erwiesen. Was bewegt Sie, diesen Menschen diese lebenserhaltende Maßnahme zu verweigern?

In Erwartung Ihrer geschätzten Antwort
verbleibe ich mit internetten Grüßen, Hans Cousto

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Cousto,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 14. November 2007.

Die Anzahl von bis zu 80.000 Abhängigen, die im Rahmen einer Regelversorgung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung mit Diamorphin behandelt werden müssten, stammen aus einer Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages, der sich am 19. September mit einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen zu diesem Thema befasst hat. Mehrere Experten, darunter die gesetzlichen Krankenkassen und der Einzelsachverständige Dr. Tolzin haben auf diese Zahl hingewiesen. Der Fachverband Sucht geht mit seiner Stellungnahme darauf ein, dass die meisten Patienten, die heute Metadon erhalten (63.000) bei den Voraussetzungen, die im Modellvorhaben festgelegt wurden, ein Rechtsanspruch auf Diamorphinversorgung in der Regelversorgung hätten. Da es sich bei dieser Anhörung um eine öffentliche Anhörung gehandelt hat, kann ich Ihnen gern bei Bedarf das Protokoll zur Verfügung stellen.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion bezweifelt nicht, dass es sich bei Opiatabhängigen um schwerstkranke Menschen handelt. Vor einer Übernahme einer Leistung in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung, der dann einen Leistungsanspruch auslöst, müssen aber alle Fragen abschließend geklärt sein. Dieses ist im Zusammenhang mir der Regelversorgung der Diamorphabgabe nicht gewährleistet. Dabei geht es nicht darum, den Menschen diese Leistung vorzuenthalten, sondern insbesondere darum, festzustellen, wer diese Behandlung wirklich braucht und wer nicht bereits mit vorhandenen Maßnahmen gut erreichbar ist.

Vor diesem Hintergrund sehen wir die Entwicklung, dass inzwischen mehrere Städte Sondergenehmigungen bei der zuständigen Behörde gestellt haben, die Abgabe von Diamorphin in einem begrenzten Bereich weiter vorzunehmen, als positiv an. Darüber hinaus haben wir das Angebot unterbreitet, im Rahmen weiterer Modellvorhaben die noch offenen Fragen zu klären und dabei gleichzeitig weitere Patienten in die Behandlung aufnehmen zu können. Hierzu hat unser Koalitionspartner aber seine Zustimmung verweigert.

Mit freundlichen Grüßen
Annette Widmann-Mauz

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