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Annette Widmann-Mauz
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Frage von Karl-Heinz R. •

Frage an Annette Widmann-Mauz von Karl-Heinz R. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Widmann-Mauz,

wie lange müssen wir eigentlich noch den 1990 eingeführten Soli bezahlen? Eigentlich wurde damals schon versprochen, dass er nur zeitlich befristet für "einige" Jahre sein soll. Ich meine einige Jahre sind nun schon lange vorbei und wenn ich so durch den Ostteil unseres Landes fahre, frage ich mich schon warum eigentlich wir den Osten noch unterstützen, eigentlich hätte es unsere Infrastruktur bzw. Autobahnnetz (siehe die täglichen Stausituation seit Jahren) und auch unsere Innenstädte viel nötiger als so manches "runderneuerte" Stadtbild im Osten. Sprich dem Anschein nach müsste jetzt der Westen den Soli erhalten!

Und zur Haushaltssanierung wie auch schon einige Male durchgeklungen ist - dafür war er nicht vorgesehen.

Würde es die Wirtschaft nicht zusätzlich ankurbeln wenn der Soli gekippt wird? Ich meine schon, dass wird Ihnen jeder Volkswirtschaftler bestätigen .

Also würde mittelfristig gesehen die Haushaltslücke wieder über vermehrte Konsumsteuern geschlossen werden? Oder?

Vielen Dank schon für Ihre Antwort .

K.H.Richter

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Richter,

der Solidaritätszuschlag war angelegt als Übergangslösung zur Unterstützung des wirtschaftlichen Aufbaus der neuen Länder. Er sollte über die Jahre hinweg abgebaut und schließlich gänzlich abgeschafft werden. Ein erster Schritt erfolgte zum 1.1.1998 durch die Absenkung von 7,5 % auf 5,5 %. Weitere Schritte waren geplant.

Ich stimme mit Ihnen darin überein, dass die Steuerbelastung zurückgeführt werden muss und der Solidaritätszuschlag nicht eine Dauereinrichtung sein darf. Gleichzeitig ist in den vergangenen Jahren aber deutlich geworden, dass der für ganz Deutschland wichtige Aufbau Ost weitere Jahre in Anspruch nehmen wird. Hierfür sind erhebliche finanzielle Transferleistungen auch aus öffentlichen Mitteln erforderlich und zum Teil fest zugesagt. Die Union wird in den kommenden Jahren die Erforderlichkeit des Solidaritätszuschlages vor dem Hintergrund der Haushaltslage aber regelmäßig prüfen. Der Solidaritätszuschlag ist dann, wenn hierfür Spielraum ist, zurückzuführen.

Mit freundlichen Grüßen
Annette Widmann-Mauz

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