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Annette Widmann-Mauz
CDU
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Frage von Marlies F. •

Frage an Annette Widmann-Mauz von Marlies F. bezüglich Finanzen

Bei unserem Seniorentreff und div. Stammtischen werden Rentenfragen selbstverständlich mit großem Interesse diskutiert. Der Presse entnehme ich, dass für die Mitglieder der letzen DDR-Regierung für die halbjährige Tätigkeit ab dem 55. Lebensjahr eine Pension von E 1000 bezahlt werden soll. Viele unserer Teilnehmer erreichen diesen Satz nicht für ihre gesamte Lebensleistung.

Beispielhaft darf ich meine Vita anführen. Geboren 1936, Volksschule, kaufm. Lehre, mit 21 Jahren geheiratet, 3 Kinder (geboren 1957, 1959,1967), soweit möglich Heimarbeit, Aushilfsarbeiten, Mithilfe im elterlichen Betrieb. Ehemann höh. Beamter. 1975 zwei kleine Kinder des Bruders als Pflegekinder in den Haushalt aufgenommen( beide Kinder für 3 Jahre, eines für 12 Jahre), weil Mutter verstorben. Seit dem 65. Lebensjahr erhalte ich eine Rente von knapp E 170.
Unser Familienauskommen ist gesichert, solange mein Mann Pension bezieht. Sterbe ich vor ihm, bekommt er keine Abzüge, stirbt er früher, erhalte ich 60 %. Dann wird es karg.

Meine konkrete Frage an Sie: Halten Sie es tatsächlich gerechtfertigt, dass eine halbjährige Regierungstätigkeit 6-mal mehr wert ist als das Lebenswerk einer Mutter, Pflegemutter, Hausfrau und z.T. Mitverdienerin und dass die Regierungsmitglieder zudem 10 Jahre früher in den Genuss der Pension kommen?

Ist in dieser Frage der Regierungsbeschluß vollinhaltlich die Haltung der CDU?

Wäre es nicht gerechter, wenn bei der Rente die Familienleistung angerechnet würde, d.h. dass beim Ableben eines Partners der andere einen gekürzten Teil erhält und nicht alles auf den Haupterwerber fixiert wäre?
Ich gehe davon aus, dass es Ihrerseits keine Einwände gibt, dass ich die Antwort in div. Zirkeln bekanntmache.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

Mit freundlichen Grüssen M.Feucht

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Feucht,

vielen Dank für Ihre Email vom 28.03.2007, in der Sie die geplante Einführung von Ministerpensionszahlungen an Angehörige der letzten DDR-Regierung kritisieren. Diese Regelung steht im Kontext der von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel MdB initiierten Neuregelung der Ministerpensionen. Die Bundeskanzlerin hat seit dem Beginn ihrer Amtszeit Wert auf eine gerechtere Ausgestaltung der Pensionen ehemaliger Minister gelegt. Nach der vom Bundesinnenministerium entworfenen Neuregelung, die noch nicht vom Bundestag beraten worden ist, sollen Minister künftig nicht mehr wie bisher schon nach 2 Jahren, sondern erst nach 4 Jahren Tätigkeit als Minister Ansprüche auf eine Pension haben.

Im Zuge dieser Neuregelung soll auch den ehemaligen Ministern der letzten DDR-Regierung das Recht auf eine Pensionszahlung zugesprochen werden. Bisher erhalten die Minister dieser einzigen frei gewählten Regierung der DDR keine Alterssicherung. Nach der Wiedervereinigung wurde ihnen ein Übergangsgeld maximal für die Dauer von sechs Monaten gezahlt. In der Presse ist diese geplante Neuregelung sehr plakativ dargestellt worden, deshalb will ich hier den Kontext etwas genauer beleuchten.

Die Regierung de Maizière, die am 12. April 1990 nach den ersten freien Wahlen in der DDR angetreten ist, bestand bis zum Ende der DDR durch die Eingliederung ihres Staatsgebietes in die Bundesrepublik Deutschland am 3. Oktober 1990. Diese Regierung hat entscheidend mitgewirkt an der Vollendung der deutschen Wiedervereinigung. In den Jahren 1989 und 1990 bestand für Verhandlungen nur ein knappes Zeitfenster, das sowohl der damalige Bundeskanzler Helmut Kohl als auch der Ministerpräsident Thomas de Maizière genutzt haben, um bei schwierigen außenpolitischen Verhältnissen eine Vereinigung beider deutscher Teilstaaten herbeizuführen. Dabei war den Ministern der Regierung de Maizière bewusst, dass sie mit ihrem Einsatz für die deutsche Einheit, die eine Auflösung ihres Staates bedeuten würde, ihre eigenen Ämter mit auflösen würden. Das hat sie nicht von ihrer Verantwortung abgebracht. Diesen Ministern ist es hoch anzurechnen, dass sie die Einheitsbestrebungen nicht verzögert oder gar torpediert haben, was ihnen möglich gewesen wäre. Hätten sie den Einheitsprozess hinausgezögert, wären sie vielleicht auch wesentlich länger im Amt geblieben.

Aus dieser besonderen historischen Situation heraus ist die geplante Regelung zu verstehen. Aus dieser Perspektive erscheint es nicht mehr unverhältnismäßig, den ehemaligen Ministern ein Anrecht auf eine Alterssicherung zu gewähren. Außerdem sollen die geplanten Pensionen nicht pauschal ausgezahlt, sondern mit anderen Einkünften verrechnet werden. Ihre Frage, ob der Entwurf zur Neuregelung der Ministerpensionen „vollinhaltlich die Haltung der CDU“ sei, kann ich noch nicht beantworten. Der Entwurf ist noch nicht in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion beraten worden, Änderungen sind noch möglich. Bis es zur Verabschiedung eines Gesetzesentwurfes im Bundestag kommt, wird es noch viele Gespräche geben.

Mit freundlichen Grüßen
Annette Widmann-Mauz

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