Frage an Annette Widmann-Mauz von herbert e. bezüglich Soziale Sicherung
Das Bundesverfassungsgericht hat die unterschiedliche Besteuerung von Beamtenpensionen und der gesetzlichen Renten neu regeln lassen. Ergebnis: Nachteil für viele Rentner der BfA bzw. LVA.
Frage: Die Rente eines gesetzlich versicherten Rentners, der ja im Gegensatz zum Beamten seine Beiträge entrichtet, wird nach seinem durchschnittlichen Einkommen während seines Arbeitslebens berechnet. Beim Beamten ist die Grundlage aber das letzte Einkommen vor dem Ruhestand.
Wo bleibt hier der Gedanke des Gleichbehandlungsgebotes?
Sehr geehrter Herr Eisner,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Das System der gesetzlichen Rentenversicherung kann nicht mit der Beamtenversicherung verglichen werden, weil ein Beamter während seiner Dienstzeit eine geringere Alimentation ausbezahlt bekommt im Hinblick auf künftige Versorgungskosten.
Erlauben Sie mir zudem den Hinweis, dass der Bundesrechnungshof errechnet hat, dass das Beamtenmodell in seiner heutigen Form kostengünstiger ist als wenn eine Umstellung auf das System der gesetzlichen Rentenversicherung vorgenommen würde.
In der Hoffnung, hiermit geholfen zu haben, verbleibe ich
mit den besten Grüßen
Ihre Annette Widmann-Mauz