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Annette Widmann-Mauz
CDU
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Frage von Alia B. •

Frage an Annette Widmann-Mauz von Alia B. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Widmann-Mauz,

da Sie ja anscheinend als mögliche Gesundheitsministerin gehandelt werden, interessiert mich als Wählerin (bei der Wahl) aus Ihrem Wahlkreis, ob Sie an den medizinischen Verfahren und Regeln zur Geschlechtsangleichung Veränderungen planen. Werden Sie sich zum Beispiel für eine Reform des Transsexuellengesetzes einsetzen? Oder wollen Sie in anderer Form auf die medizinische Situation von Transidentitäten Einfluss nehmen?

Mit freundlichen Grüßen,
A. B.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau B.,

vielen Dank für Ihre Anfrage bei Abgeordnetenwatch.de. Ich habe mich mit den Themen Trans- und Intersexualität eingehend auseinandergesetzt.

Das geltende Transsexuellengesetz ist in seinen wesentlichen Grundzügen inzwischen fast dreißig Jahre alt. Es entspricht in jeder Hinsicht nicht mehr aktuellen medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen. Deshalb wurde im September 2014 eine Interministerielle Arbeits-gruppe (IMAG) unter Federführung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) eingerichtet. Diese hat zu den Themenfeldern zwei Gut-achten in Auftrag gegeben, die am 16.02.2017 öffentlich vorgestellt und diskutiert wurden. Der Abschlussbericht war für den für Sommer 2017 vorgesehen. In einer am 2. Juni 2017 gefassten Entschließung hat der Bundesrat die Bundesregierung nunmehr aufgefordert, das geltende Transsexuellengesetz vor Veröffentlichung der Ergebnis-se dieses Abschlussberichtes aufzuheben und durch ein modernes Gesetz zu ersetzen.

Wir respektieren die geschlechtliche Vielfalt der Menschen. Im Koalitionsvertrag haben CDU, CSU und SPD deshalb vereinbart, dass die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hierzu umgesetzt werden sollen. „Alle Menschen sollen unabhängig von ihrer sexuellen Identität frei und sicher leben können – mit gleichen Rechten und Pflichten. Homosexuellen- und Transfeindlichkeit verurteilen wir und wirken jeder Diskriminierung entgegen.“

Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg hat in einem Grundsatzurteil das Recht von Transsexuellen auf eine Geschlechtsangleichung („Geschlechtsumwandlung“) gestärkt. Wir wollen in der kommenden Legislatur auch in diesem Bereich neue Regelungen finden, so dass transidente Erwachsene ihr bevorzugtes Ge-schlecht erhalten können. Kinder wollen wir jedoch ausdrücklich davon ausnehmen, da eine Personenstandsbestimmung immer von der jeweiligen Person selbst gewollt sein muss: „Wir werden gesetzlich klarstellen, dass geschlechtsangleichende medizinische Eingriffe an Kindern nur in unaufschiebbaren Fällen und zur Abwendung von Lebensgefahr zulässig sind“, haben wir daher im Koalitionsvertrag festgeschrieben.

Aufgrund dieser Punkte kann ich Ihnen somit bestätigen, dass wir, ohne natürlich den Beratungen des Deutschen Bundestags vorzugreifen, den Willen haben, eine Änderung des Transsexuellengesetzes durchzuführen und die medizinische Situation von Trans- und Intersexuellen zu verbessern. Ich hoffe ihr Anliegen damit ausreichend beantwortet zu haben und wünsche Ihnen für Ihre Zukunft alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre

Annette Widmann-Mauz MdB

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