Frage an Annette Widmann-Mauz von Marlene/Sebastian B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Widmann-Mauz,
heute (13.9.) erschien ein Artikel auf sueddeutsche.de, in dem recht detaliert die Kosten einer Direktkandidatur und die gängige Praxis, einen Teil davon selbst zu zahlen, beschrieben werden ( http://www.sueddeutsche.de/politik/bundestagswahl-wenn-der-wahlkampf-eine-frage-des-geldes-ist-1.3624810 ). Der Artikel stellt auch Fragen zur Wahlgleichheit u.ä. und nennt Zahlen zu im Bundestag unterrepräsentierten Bevölkerungsgruppen.
Wie viel haben Sie aus persönlichen Mitteln für Ihren Wahlkampf bezahlt?
Wurden finanzielle Fragen während ihrer parteinternen Kandidatenkür thematisiert?
Sehen Sie in der derzeitigen Wahlkampffinanzierung Probleme und, wenn ja, welche Lösungsmöglichkeiten sehen Sie?
Mit freundlichen Grüßen,
M. B.
Sehr geehrte/r Frau/Herr Marlene/Sebastian Boecker,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Wahlkampffinanzierung.
Als CDU-Kandidatin für die Bundestagswahl habe ich den Bundestagswahlkampf weit überwiegend aus CDU-Mitgliederbeiträgen und Spenden an die CDU Deutschlands bestritten. Daneben gab es auch freiwillige Eigenleistungen im Wahlkreis und Eigenmittel.
Ich sehe bei der Parteien- und Wahlkampffinanzierung keine grundlegenden Probleme. Zu untersuchen wäre aber die Frage, ob eine Wahlkampfunterstützung durch Dritte, ebenfalls unter die Transparenzregeln des Parteiengesetzes fallen sollte. Während der letzten Wahlkämpfe tauchten vermehrt Kampagnen für die AFD auf, die von einem Verein organisiert und finanziert wurden. Diese Wahlkampfhilfe durch Dritte unterliegt bisher nicht den strengen Transparenzvorschriften.
Bis auf die AFD haben alle großen Parteien ihr Wahlkampfbudget für die Bundestagswahl 2017 gegenüber den Wählerinnen und Wählern sowie den Medien transparent gemacht. Dazu gehören auch Spenden ab 10.001 Euro, die veröffentlicht werden müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Annette Widmann-Mauz MdB