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Annette Widmann-Mauz
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Frage von Bernhard M. •

Frage an Annette Widmann-Mauz von Bernhard M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Widmann-Mauz

Über TTIP, CETA und TiSA wird ja zur Zeit viel gesprochen und man kann sich inzwischen - wenigestens im Internet - einigermaßen informieren.

Zu einer Sache aber möchte ich gerne meine Abgeordneten befragen:

Was halten Sie von der "Sperrklinkenklausel"?

Mit Spannung sehe ich Ihrer Antwort entgegen und danke Ihnen schon jetzt dafür.

Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Meyer

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Meyer,

vielen Dank für Ihre Nachfrage über die eventuelle Verankerung sog. „Sperrklinkenklauseln“ in den Freihandels- und Dienstleistungsabkommen TTIP, CETA und TiSA, mit denen eine spätere Rücknahme vereinbarter Deregulierungs- und Liberalisierungsmaßnahmen durch den Staat ausgeschlossen werden könnte.

Was das ausverhandelte Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada (CETA) betrifft, wurden im Vertragstext Öffnungsverpflichtungen zur Daseinsvorsorge eindeutig ausgeschlossen. Die Vertragsunterlagen enthalten den gleichen Vorbehalt gegen Öffnungsverpflichtungen, wie er in früheren Abkommen der EU und im Dienstleistungsabkommen der WTO (GATS) seit 1995 enthalten ist.

Mit den Verhandlungen zum Trade in Services Agreement (TiSA) wird ebenfalls keine Privatisierung von öffentlichen Dienstleistungen in Deutschland verfolgt. Das gleiche gilt für die Transatlantische Investitionspartnerschaft (TTIP). Das hohe Schutzniveau für bestimmte Dienstleistungen auf lokaler Ebene, z.B. in der Wasserversorgung steht auch hier nicht zur Disposition. Im Verhandlungsmandat der Europäischen Kommission ist für die Daseinsvorsorge eine weite Ausnahme festgelegt. Dementsprechend sind diesbezüglich keine Zusagen der Kommission gegenüber den USA möglich. Daher wird TTIP auch nicht zu mehr Privatisierungen führen. Es besteht in der Handelspolitik keinerlei Zwang zur Privatisierung.

Unabhängig davon steht es den Kommunen natürlich frei, sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben Dritter zu bedienen und zu privatisieren. In diesem Fall ist es wichtig, dass ein „Level Playing Field“ für alle Anbieter besteht. Denn nur so haben z.B. auch deutsche Unternehmen in den USA eine Chance. Das Prinzip lautet: Wenn jemand privatisiert, muss er sich an die internationalen Regeln halten (z.B. den Nichtdiskriminierungs-Grundsatz). Das gilt genauso für Europa wie für die USA.

EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström und der US-Handelsbeauftragte Michael Froman haben in einer gemeinsamen Erklärung vom 20. März 2015 nochmals ausdrücklich betont, dass die Regulierungshoheit der Staaten durch TTIP vollumfänglich gewahrt wird. Nationale Regeln zur Sicherung der hohen Qualität der kommunalen Dienstleistungen und zur Erreichung wichtiger Ziele des allgemeinen öffentlichen Interesses, wie etwa Gesundheits- oder Umweltschutz, werden nicht beeinträchtigt.

Mit freundlichen Grüßen

Annette Widmann-Mauz MdB

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