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Annette Widmann-Mauz
CDU
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Frage von Norbert K. •

Frage an Annette Widmann-Mauz von Norbert K. bezüglich Frauen

Sehr geehrte Frau Widmann-Mauz,

als Verhandlungsführerin der CDU haben Sie mit Frau Schwesig eine gesetzliche Frauenquote in Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen ab dem Jahr 2016 von mindestens 30 Prozent Frauen vereinbart, wie ich heute den Nachrichten entnommen habe. Hierdurch soll das bestehende Ungleichgewicht zwischen Frauen und Männern in einem ersten Schritt korrigiert werden.

Zu dieser 30 Prozent-Regelung gehört aber m.E. auch direkt die Vereinbarung einer Obergrenze von 50 %, damit nicht ein neues Ungleichgewicht entstehen kann, wie es bei der Stadtverwaltung Köln (Führungsgremium) existiert (http://www.stadt-koeln.de/1/verwaltung/dezernate-organigramm/):

Oberbürgermeister:...............Mann
Stadtdirektor:...................Mann
Technischer Beigeordneter:.......Mann
Beigeordnete anderer Bereiche:...fünf Frauen

Somit beträgt das Verhältnis 3 Männer zu fünf Frauen in der Verwaltungsspitze! Oder anders ausgedrückt:
Frauen in der Verwaltungsspitze: 62,5 %
Männer in der Verwaltungsspitze: 37,5 %

Ist dieser Sachverhalt Frau Schwesig und Ihnen entgangen? Werden Sie daher als Verhandlungsführerin der CDU mit Frau Schwesig eine Obergrenze von 50 % für den Koalitionsvertrag vereinbaren, damit durch eine entsprechende gesetzliche Regelung nicht die Grundlagen für ein neues Ungleichgewicht a la Stadt Köln entstehen können? Wird daher auch eine entsprechende Regelung für die öffentliche Verwaltung vorgesehen werden? Oder befinden wir uns bereits auf dem Wege vom "Patriarchat" in ein "Matriarchat"?
Für Ihre Antwort darf ich Ihnen bereits jetzt danken.

Mit freundlichen Grüßen

N. Kusch

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Kusch,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 18. November 2013. Wie von Ihnen zutreffend beschrieben, habe ich mich in meiner Funktion als Verhandlungsführerin der Union in den aktuellen Koalitionsverhandlungen für die Einführung einer Frauenquote eingesetzt.

Diese soll dem Beschluss unserer Arbeitsgruppe zufolge für Aufsichtsräte von voll mitbestimmungspflichtigen und börsennotierten Unternehmen, die ab dem Jahr 2016 neu besetzt werden, eine Geschlechterquote von 30 Prozent betragen. Zudem werden börsennotierte oder mitbestimmungspflichtige Unternehmen gesetzlich verpflichtet, ab 2015 verbindliche Zielgrößen für die Erhöhung des Frauenanteils im Aufsichtsrat, Vorstand und in den obersten Management-Ebenen festzulegen.

Wir haben uns in der Koalitionsrunde deshalb für verbindliche Regelungen entschieden, weil Frauen in deutschen Unternehmen im oberen Management und in den Vorstandsetagen und Aufsichtsräten tatsächlich wesentlich schlechter als Männer repräsentiert sind und das Grundgesetz uns aber verpflichtet, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken (Art. 3 Absatz 2 Satz 2 GG).

Laut den aktuellen Zahlen des „Managerinnen Barometers“ des Deutschen Instituts für Wirtschaft ist der Frauenanteil in Aufsichtsräten und Vorständen großer deutscher Unternehmen 2012 etwas gestiegen, verharrt aber weiterhin auf niedrigem Niveau. Auch haben freiwillige Selbstverpflichtungen von Unternehmen in den vergangenen mehr als 10 Jahren nur wenig Fortschritt gebracht.

Die Vorstandspositionen der gemessen am Umsatz 200 größten deutschen Unternehmen waren sogar Ende 2012 zu einem Anteil von lediglich vier Prozent mit Frauen besetzt und die Positionen in den Aufsichtsräten zu 12,9 Prozent. Hinzu kommt, dass seit Jahren kein einziges Dax-30-Unternehmen von einer Frau geführt wird, dies hat sich auch 2012 nicht geändert.

Unsere Vereinbarung, die nicht nur Aufsichtsräte, sondern auch Vorstände und das obere Management mitbestimmungspflichtiger oder börsennotierter Unternehmen betrifft, geht deshalb genau in die richtige Richtung.

Eine wie von Ihnen angesprochene Männerquote bzw. Obergrenze der Frauenquote für die Führungsgremien der Verwaltung haben wir hingegen nicht vereinbart. Unsere Lebenserfahrung zeigt, dass auch in der Verwaltung Frauen eher unter- anstatt überrepräsentiert sind. Hier ein Beispiel: Eine Auflistung der Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister der 30 einwohnerstärksten Städte Deutschlands ergab beispielsweise, dass sich gerade einmal vier Oberbürgermeisterinnen in ihren Reihen befinden (Stand März 2013). Auch in meinem Wahlkreis in Tübingen sind überwiegend Männer an der Verwaltungsspitze zu finden: Oberbürgermeister samt Beigeordnete sind allesamt männlich, direkt in der Hierarchieebene darunter befindet sich als Amtsleiterin lediglich eine Frau. Von einem Matriarchat können wir aus meiner Sicht noch lange nicht sprechen. Daher wollen wir weder für die Wirtschaft noch für die Verwaltung eine Obergrenze für Frauen vereinbaren.

Ich hoffe, Sie können meine Haltung zu diesem Thema nachvollziehen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen

Annette Widmann-Mauz MdB

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