Frage an Annette Widmann-Mauz von Marike L. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Widmann-Mauz,
ich habe eine Frage, die Sie als Gesundheitspolitikerin besonders betrifft. Dieses Jahr gab es bereits wieder zahlreiche Fälle von Masernausbrüchen und sogar Todesfälle - dieses Jahr ist bereits wieder ein Kind an den Masern gestorben.
Im Zentrum der Ausbrüche von Masern stehen oft Waldorfschulen, von denen es auch in Tübingen viele gibt. Viele der homöopathisch orientieren Ärzte in der Stadt meinen mittlerweile, dass man sich das Impfen ersparen könnte. In der Uniklinik weigern sich Tübinger Eltern oft aus fadenscheinigen Gründen, ihre Kinder impfen zu lassen.
Dabei kann doch nur konsequentes und flächendeckendes Impfen zur Prävention beitragen und zur Ausrottung der Masern führen.
Die Gefahr von Impfschäden ist um ein hundert bis tausendfaches geringer, als sich mit Masern anzustecken. Warum gibt es dann keine Impfpflicht für Kinder, die öffentliche Kitas und Schulen besuchen? Es ist doch in unser aller Interesse, dass wir gegen gefährliche Krankheiten geschützt sind. Bis in die 80er-Jahre gab es schließlich auch die Impfpflicht gegen Pocken. Was tun sie als Gesundheitspolitikern dafür, die Impfquote zu steigern und vor allem in Gegenden wie unserem Wahlkreis für mehr Akzeptanz des Impfens zu sorgen?
Mit freundlichen Grüßen,
Marike Leyer
Sehr geehrte Frau Leyer,
haben Sie vielen Dank, dass Sie mit diesem wichtigen Thema auf mich zukommen. Die hohe Zahl der jüngst gemeldeten Masernerkrankungen, lokale Ausbrüche und Konsequenzen wie Schulschließungen, wie die einer Waldorfschule im Rhein-Erft-Kreis, haben das Thema Impfen verstärkt in die öffentliche Diskussion gebracht.
40% der diesjährigen Masernfälle traten bei Patientinnen und Patienten im Alter von 20 Jahren und älter auf, 30% aller Masernfälle wurden im Krankenhaus behandelt. Die große Mehrzahl der Fälle mit bekanntem Impfstatus war ungeimpft. Das Risiko, dass eine Masern-Infektion zu schwerwiegenden Komplikationen führt, ist bei Kindern unter fünf Jahren und bei Erwachsenen über 20 Jahren erhöht. Bei Kindern, die im ersten Lebensjahr an Masern erkranken, kann als Spätfolge die so genannte subakut sklerosierende Panenzephalitis (SSPE) auftreten, eine schwere und stets tödlich verlaufende Gehirnerkrankung.
Im Bereich der Kinderimpfung hat Deutschland in den vergangenen Jahren zwar große Fortschritte bei der Maserndurchimpfung erzielt. So liegt die bundesweite Impfquote für die erste Masernimpfung bei Schulanfängern mittlerweile bei 96,6%. Für die zweite Masernimpfung werden inzwischen bundesweit 92,1% erreicht. Um die Viruszirkulation zu unterbrechen und die Masern eliminieren zu können, sind jedoch Impfquoten von 95% für beide Impfungen erforderlich. Dies wird bisher aber nur in einem Bundesland erreicht. Dies zeigt, dass die vorhandenen Instrumente besser genutzt werden müssen, die Impfquoten auch noch weiter zu erhöhen. Eine gesetzliche Impfpflicht käme lediglich als letztes Mittel in Betracht.
Das Bundesministerium für Gesundheit stellt derzeit Überlegungen an, wie der Bund die Bemühungen um eine Verbesserung der Masern-Impfquoten unterstützen kann. So könnte bereits bei der Aufnahme in einen Kindergarten der Impfstatus von Kindern erhoben werden; bislang erfolgt dies erst bei der Aufnahme in die erste Klasse einer allgemeinbildenden Schule. Dies würde den öffentlichen Gesundheitsdienst in die Lage versetzen, Eltern bereits bei der Aufnahme in den Kindergarten auf das Bestehen von Impflücken hinzuweisen, oder Impfungen anzuraten oder selbst anzubieten. Das System der Vorsorgeuntersuchungen beim Kinderarzt könnte so ergänzt werden.
Impflücken zeigen sich gegenwärtig, insbesondere auch bei jungen Erwachsenen. An alle impfenden Ärztinnen und Ärzte sollte daher appelliert werden, jede Gelegenheit zur Überprüfung des Impfstatus ihrer Patientinnen und Patienten zu nutzen und vorhandene Impflücken zu schließen. Bei der Impflückenschließung im Erwachsenenalter spielen auch die Betriebsärzte eine wichtige Rolle. Bereits im Herbst 2012 hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) deshalb die Kampagne „Deutschland sucht den Impfpass“ mit dem Schwerpunkt Masernimpfung gestartet.
Weitere zentrale Elemente der Strategie, die ebenfalls einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung des Impfschutzes leisten sollen, wurden mit dem „Gesetz zur Förderung der Prävention“ auf den Weg gebracht. Das Gesetz sorgt dafür, dass künftig mehr Menschen denn je von qualitätsgesicherten Gesundheitsförderungsangeboten und Präventionsleistungen profitieren. Die Sollausgaben der Krankenkassen für die Gesundheitsförderungs- und Präventionsleistungen steigen damit ab 2014 von derzeit etwa 205 Mio. Euro auf fast 500 Mio. Euro.
Die Impfberatung ist bereits gegenwärtig Bestandteil der Kinderfrüherkennungsuntersuchungen. Diese Untersuchungen werden nunmehr noch deutlich ausgebaut. Die Bundesregierung wird die bisher im Grundschulalter bestehende Versorgungslücke bei den U-Untersuchungen schließen. Das Gesetz schafft zudem die Grundlagen dafür, dass bei den Kinderfrüherkennungsuntersuchungen Präventionsaspekte, zu denen auch die Prüfung eines ausreichenden Impfschutzes gehört, noch stärker berücksichtigt werden.
Des Weiteren setzt das Präventionsgesetz einen Schwerpunkt auf die Förderung präventiver Angebote im direkten Lebensumfeld der Menschen, wie Kitas, Schulen, Betriebe und Senioreneinrichtungen, indem die Krankenkassen verpflichtet werden, zukünftig für Leistungen zur Prävention in Lebenswelten und für Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung jeweils mindestens zwei Euro je Versichertem jährlich und damit rund 280 Mio. Euro, etwa viermal mehr als heute, aufzuwenden.
Um überdies die Durchführung von Impfungen in den Betrieben auszubauen, ist in dem Gesetz eine Klarstellung vorgesehen, dass auch Betriebsärzte zur Versorgung mit Schutzimpfungen geeignete Ärzte sind.
Leider sieht es aktuell danach aus, als ob das vom Bundestag beschlossene Präventionsgesetz, dem der Bundesrat noch am 20.09.2013 zustimmen muss, an der rot-grünen Ländermehrheit scheitern wird. Neben den neuen Maßnahmen zur besseren Prävention drohen dabei auch die aktuellen Regelungen zur Bekämpfung von Ärztekorruption hinfällig zu werden.
Trotz der aktuellen Masernausbrüche sind wir in Deutschland auf dem richtigen Weg. Ich stimme Ihnen aber zu, dass größere Anstrengungen erforderlich sind, um die Impflücken bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu schließen. Das Präventionsgesetz könnte dafür eine wichtige Grundlage bilden. Darüber hinaus sind insbesondere die Ärzte, die Kassen, die Länder und der öffentliche Gesundheitsdienst zu einem gemeinsamen und abgestimmten Vorgehen aufgefordert, wie es der Nationale Impfplan auch vorsieht. Diese enge Zusammenarbeit und das Bewusstsein für die Notwendigkeit eines flächendeckenden Impfschutzes fördere ich auch mit regelmäßigen Gesprächen mit den verantwortlichen Stellen im Wahlkreis.
Mit freundlichen Grüßen
Annette Widmann-Mauz MdB