Frage an Annegret Krischok von Katharina v. bezüglich Verkehr
Sehr geehrte Frau Krischok,
Hamburg versucht vergeblich, den Luft-Reinhalte-Plan einzuhalten. Außerdem ist es angeblich erklärtes Ziel der Politik, den Verkehr zu minimieren, indem die öffentlichen Verkehrsmittel attraktiver gemacht werden sollen. Wie passt dieses sehr sinnvolle Ziel zu der Maßnahme, die Park&Ride-Parkhäuser Klein-Flottbek und Bahrenfeld seit ca. Juni 2018 kostenpflichtig zu machen? Seitdem sind diese den ganzen Tag halb leer und nicht mehr wie vorher ab 8:00 komplett besetzt!
Das heißt, dass genau das Gegenteil passiert und der Verkehr auf die Strasse zurückverlegt wird! Wer hat dies entschieden? Wird es rückgängig gemacht?
Mit freundlichen Grüßen
K. v. B.
Sehr geehrte Frau v. B.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Da noch Sommerferien sind, wird es noch ein klein wenig dauern, bis ich Ihnen die Frage beantworten kann
Ich bitte Sie daher um ein wenig Geduld.
Mit freundlichen Grüßen
Anne Krischok, MdHB
Sehr geehrte Frau v. B.,
vielen Dank für Ihre Fragen.
Sie haben gefragt, ob es kontraproduktiv zum Luftreinhalteplan sei, dass P+R-Anlagen kostenpflichtig sind. Darüber hinaus wollten Sie wissen, wer dies entschieden hat.
Gerne versuche ich, zur Klärung beizutragen.
Die Hamburgische Bürgerschaft hat am 23.11.2011 einen Antrag der SPD-Fraktion (Drucksache 20/2182 "Hamburg 2020: Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur – Betreuung der Hamburger Park-and-ride-Anlagen aus einer Hand!") mehrheitlich mit den Stimmen der SPD und CDU beschlossen. Um mehr Autofahrerinnen und -fahrer zum Umstieg auf den öffentlichen Personennahverkehr zu bewegen, sollten auch zusätzliche Park-and-ride-Plätze geschaffen werden.
Da sich 80 Prozent der Stellplätze in Betreuung der P+R-Betriebsgesellschaft mbH befinden und die restlichen von den Bezirksämtern betreut wurden, ist der Senat aufgefordert worden, im Rahmen eines Park-and-ride-Entwicklungskonzeptes auch vorzusehen, dass die derzeit noch in der Verantwortung der Bezirke stehenden Park-and-ride-Anlagen zukünftig von der P+R-Betriebsgesellschaft mbH betreut werden, damit die Park-and-ride-Parkraumbewirtschaftung in Hamburg zukünftig aus einer Hand erfolgt.
Der Senat sollte u.a. auch prüfen, wie die zu übernehmenden Park-and-ride-Plätze mittelfristig baulich ertüchtigt, erweitert und mit Mindeststandards wie Notrufmöglichkeiten, ausreichender Beleuchtung und – soweit noch nicht vorhanden – Frauen- und Behindertenparkplätzen sowie überdachten Fahrradstellplätzen ausgestattet werden können. Sie sehen daran, dass die Bürgerschaftsabgeordneten den Zustand der bezirklich betreuten Anlagen nicht immer zufriedenstellend fanden.
Der Senat hat aufgrund des o.g. Antrags die Bürgerschaft mit der Drucksache 20/9662 vom 22.10.2013 auf 228 Seiten unterrichtet. Die Drucksache wurde zweimal im Verkehrsausschuss einschließlich einer Expertenanhörung debattiert.
Auch die von Ihnen angesprochenen P+R Parkhäuser in Klein-Flottbek und Bahrenfeld befinden sich im Eigentum der P+R Betreibergesellschaft mbH, die für die Kosten des laufenden Betriebs und die Qualität der Parkhäuser zuständig ist. Diese Kosten werden durch Einnahmen aus den Entgelten gedeckt.
P+R-Anlagen sollen bestimmte Standards beinhalten, die auch finanziert werden müssen. Dazu zählen unter anderem die Videoüberwachung und eine Notrufanlage. Von den erhobenen Entgelten hat auch der Nutzer dieser Anlagen somit Vorteile:
- Die verstärkte Überwachung gewährleistet die Verbesserung der Sicherheit und des Erscheinungsbildes.
- Die Einnahmen ermöglichen den Qualitätsstandard.
- Durch das Erheben von Entgelten wird die Fremdnutzung verringert, so dass für den Nutzer des ÖPNV, für den diese Anlagen gedacht sind, Parkplätze verfügbar sind.
Seit 2014 werden durch einen Senatsbeschluss nach und nach für alle Parkhäuser dieser Gesellschaft Entgelte für das Parken erhoben. Klein-Flottbek und Bahrenfeld sind (erst) seit 01.01.2018 gebührenpflichtig, nachdem beide Parkhäuser nun auch an die Qualitätsstandards des P+R- Konzeptes der FHH angepasst wurden. Die Entgelte wurden und werden von der Betriebsgesellschaft erhoben.
Es ist nicht ungewöhnlich, dass zu Beginn der Erhebung eines Entgeltes die Nutzerzahlen erst einmal zurückgehen. Bei anderen Anlagen zeigt sich, dass dieser Effekt nur kurzfristig ist und danach ein kontinuierlicher Anstieg der Auslastung erfolgt.
Durch das Entgelt wird im Übrigen auch eine "Gebührengerechtigkeit“ gegenüber den Bike+Ride-Nutzerinnen und Nutzern hergestellt, die sich bereits an den Kosten beteiligen. Darüber hinaus bietet ein Entgelt eine Steuerungswirkung. Einige Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, die bisher aus Bequemlichkeit mit dem Kfz gefahren sind, im Grunde aber nicht darauf angewiesen sind, steigen künftig vielleicht auf Busse oder das Fahrrad um. Dadurch werden Kapazitäten für diejenigen frei, die keine Wahlmöglichkeit haben. Letztlich wird es dazu genutzt werden, das Angebot für die Kunden weiter zu verbessern. Deswegen wird die Entgelterhebung mit der Umsetzung und Einhaltung der einheitlichen P+R-Qualitätsstandards verbunden.
Diese P+R-Anlagen sollen dazu beitragen, den Umstieg auf den ÖPNV zu erleichtern. Dies ist aber auch nur dann gewährleistet, wenn Parkplätze für die Nutzer des ÖPNV zur Verfügung stehen und auch ein gewisser Standard gegeben ist. Dies wird durch Entgelte, die übrigens relativ gering sind, möglich.
Die o.g. Drucksachen befinden sich in der Parlamentsdatenbank der Hamburgischen Bürgerschaft. Bei Bedarf könne Sie sich diese herunterladen (Link: http://www.buergerschaft-hh.de/parldok). Falls Sie noch Fragen haben, können Sie mich auch gerne im Abgeordnetenbüro anschreiben unter: info@anne-krischok.de oder anrufen unter 040/83018400.
Mit freundlichen Grüßen
Anne Krischok
MdHB - SPD-Bürgerschaftsabgeordnete