Frage an Annegret Krischok von Peter S. bezüglich Verkehr
Sehr geehrte Frau Krischok,
Ende letzten Jahres hat das Eisenbahnbundesamt (EBA) seine Genehmigung für die „Verlegung“ unseres Bahnhofs Hamburg-Altona erteilt.
Wie aus dem Begleittext zur Veröffentlichung des Planfeststellungsbeschlusses hervorgeht, wurde vom EBA keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt.
https://www.eba.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/PF/Beschluesse/Hamburg/51_Bf_Hamburg_Altona.html
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung war aber von der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation am 8.3.2016 im Amtlichen Anzeiger angekündigt worden (siehe Seiten 444/445 zur Bekanntmachung des Anhörungsverfahren im Planfeststellungsverfahren), wo es hieß:
„Das Vorhaben bedarf nach § 3 a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) einer Umweltverträglichkeitsprüfung, die im Zuge des Planfeststellungsverfahrens von der Planfeststellungsbehörde vorgenommen werden wird.“
http://www.luewu.de/anzeiger/docs/2229.pdf
Dass das EBA als zuständige Planfeststellungsbehörde bereits drei Monate zuvor (am 7.12.2015) beschlossen hatte, keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen, wurde im Amtlichen Anzeiger nicht erwähnt.
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass geklärt wird, wie es dazu kam, dass die Öffentlichkeit falsch informiert wurde, und wer dafür verantwortlich ist, dass so in irreführender Weise der Eindruck erweckt wurde, es gebe eine Umweltverträglichkeitsprüfung?
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass das Projekt ausgesetzt wird, bis die gesetzlich vorgeschriebene Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgt ist?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort und
mit freundlichen Grüßen
P. S.
Sehr geehrter Herr S.,
wir recherchieren noch in dieser Frage und bitten Sie um ein wenig Geduld.
Wir werden Ihnen so schnell wie möglich antworten.
Mit freundlichen Grüßen
Gaby Ulm
Büroleiterin / pers. Referentin
Anne Krischok, MdHB
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Fragen im Zusammenhang mit dem Planfeststellungsverfahren für den Fern- und Regionalbahnhof Hamburg-Altona.
Vorab zum Verfahrensstand: Die Planfeststellungsunterlagen der DB wurden vom Eisenbahnbundesamt (EBA) genehmigt. Der Bau soll im Sommer 2018 starten. Die Inbetriebnahme ist für den Jahreswechsel 2023/2024 vorgesehen.
Die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens (Planfeststellung) lag in der Zuständigkeit des Eisenbahnbundesamtes (EBA). Die Hamburger Behörden waren als Anhörungsbehörden „lediglich“ beteiligt.
In der Tat war ursprünglich eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vorgesehen. Warum das EBA im weiteren Verfahren von der Durchführung einer UVP abgesehen hat, ist mir leider nicht bekannt.
Ich habe gesehen, dass Sie in gleicher Sache auch Herrn Dr. Matthias Bartke, MdB, angeschrieben haben. Das Büro von Herrn Dr. Bartke hatte Ihnen ja bereits zugesagt, das EBA zu befragen und Sie dann zu informieren. Insofern werde ich das EBA nicht parallel befragen, sondern verweise auf die Antwort von Herrn Dr. Bartke an Sie.
Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, können Sie sich gerne an mein Abgeordnetenbüro unter www.anne-krischok.de, Telefon: 040/83018400 oder info@anne-krischok.de wenden.
Mit freundlichem Grüßen
Anne Krischok