Anne Krischok
Annegret Krischok
SPD
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Frage von Wolf M. •

Frage an Annegret Krischok von Wolf M.

Sehr geehrte Frau Krischok,

Als einziges Schulfach ist im Grundgesetz das Fach Religion festgelegt. Wenn über 60 Prozent der Hamburger konfessionsfrei sind, sollte für alle Schüler Religionskunde, Ethikunterricht oder Gemeinschaftskunde ausreichen.

Unterstützen Sie die Abschaffung des verpflichtenden bekenntnisorientierten Religionsunterrichts?

Anne Krischok
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr M.,
Sie sprechen ein sensibles Thema an. Es stimmt, dass der Religionsunterricht als einziges Unterrichtsfach im Grundgesetz als ordentliches Lehrfach für öffentliche Schulen abgesichert ist. Ausgenommen sind allerdings bekenntnisfreie Schulen, für die kein Religionsunterricht vorgesehen ist. Aus dem Grundgesetz ergibt sich auch, dass der Religionsunterricht unter staatlicher Aufsicht steht. Er ist demokratischen Grundsätzen verpflichtet. Das trifft für jeden anderen Unterricht auch zu.

Wenn ein Religionsunterricht angeboten wird, haben die Schülerinnen und Schüler ein Recht darauf, am Religionsunterricht ihrer Konfession teilzunehmen. Bekenntnisangehörige schulpflichtige Schülerinnen und Schüler müssen in den Bundesländern, in denen Religionsunterricht ein ordentliches Lehrfach ist, am Religionsunterricht teilnehmen. Jedoch darf niemand zur Teilnahme an religiösen Übungen gezwungen werden. Die Teilnahme kann nur aus Gewissensgründen abgelehnt werden, wobei diese Gründe nicht durch die Schule überprüft werden dürfen.

Persönlich kann ich Ihren Vorschlag durchaus nachvollziehen. Wenn ich die Regelungen (und Ausnahmen) jedoch richtig verstanden habe, kann bereits heute niemand zur Teilnahme am Religionsunterricht gezwungen werden kann. In Hamburg gibt es keine bekenntnisfreien öffentlichen Schule. Der Hamburger Unterricht soll jedoch inhaltlich einen interreligiösen Ansatz verfolgen.

Ich gebe Ihre Anregung gerne an die Schulbehörde weiter.

Mit freundlichen Grüßen
Anne Krischok