Anne Krischok
Annegret Krischok
SPD
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Frage von Viola G. •

Frage an Annegret Krischok von Viola G. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Sehr geehrte Frau Krischok,

Ihre SPD-Fraktion hat 2013 der Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) „Eignungsgebiete für Windenergieanlagen in Hamburg“ zugestimmt. Der FNP weist im sog. Eignungsgebiet Ochsenwerder einen Teil der BEZIRKSSTRASSE „Oortkatenweg“ sowie die Flächen rechts und links von dieser Bezirksstraße ALS EIGNUNGSGEBIET für Windenergieanlagen aus. Gleichzeitig finden Sie in der Drucksache 20/9810 zur Änderung des FNP auf Seite 56 Abstandsangaben, die bei der Errichtung von Windkraftanlagen gesetzlich einzuhalten sind. Diese betragen zu Hauptverkehrsstraßen 1 x H, wobei H die Gesamthöhe der Windkraftanlage ist. Zu anderen Straßenkategorien, wie die von mir aufgeführte Bezirksstraße „Oortkatenweg“, werden ebenfalls Abstände von 1 x H gefordert. Insofern dürfte aufgrund der gesetzlichen Abstandsregelungen ein Teil der Bezirksstraße „Oortkatenweg“ selbst und die Fläche rechts und links neben dieser Bezirksstraße in einem Abstand von jeweils 150 m NIEMALS mit einer Windenergieanlage bebaut werden und NIEMALS Eignungsgebiet sein. Jeder versteht, dass AUF eine Straße keine Windenergieanlage gebaut werden kann. Die BSU schien dies damals anders zu sehen. Die BSU hat in ihren grafischen Darstellungen diese Bezirksstraße nie eingezeichnet, unterschlagen, überplant und damit die BürgerInnen sowie alle Abgeordneten schlichtweg getäuscht.

Warum weist der neue Flächennutzungsplan „Eignungsgebiete für Windenergieanlagen in Hamburg“ eine Fläche aus, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen niemals Eignungsgebiet sein und damit niemals mit einer Windenergieanlage bebaut werden könnte?

Warum hat die BSU die Bezirksstraße grafisch unterschlagen, überplant und damit BürgerInnen und Abgeordnete getäuscht?

Plant die BSU, eine Windenergieanlage AUF die Straße "Oortkatenweg" bauen zu lassen?

Ist Ihnen als Mitglied im Stadtplanungsausschuss die grafische Täuschung der BSU damals aufgefallen?

Mit freundlichen Grüßen
V. G.

Anne Krischok
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Gietzelt-Fleischhauer,

vielen Dank für Ihre Frage zu Eignungsgebieten für Windenergieanlagen in Hamburg.

Das Eignungsgebiet Ochsenwerder erstreckt sich beiderseits des Oortkatenwegs. Beim Oortkatenweg handelt es sich nicht um eine Hauptverkehrsstraße. Der Flächennutzungsplan erhielt bereits vor der 133. Änderung beiderseits des Oortkatenwegs in Ochsenwerder ein Eignungsgebiet, in dem Windenergieanlagen errichtet wurden. Beim angestrebten Repowering mit höheren Windenergieanlagen sind die aktuellen Rahmenbedingungen entsprechend einzuhalten. Dieses wird im Genehmigungsverfahren sichergestellt.

An Hauptverkehrsstraßen darf der Abstand von 1 x H (Gesamthöhe der Windenergieanlage) nicht unterschritten werden. Bei allen übrigen Straßen soll dieser Abstand in der Regel ebenfalls nicht unterschritten werden. Im Falle der Unterschreitung des Abstandsmaßes muss das Abstandsmaß von 0,5 Rotordurchmessern zum Rand der Straße eingehalten werden, um Eingriffe in den Luftraum über der Straße zu vermeiden. Ausnahmen sind denkbar an Straßen bzw. Wegen mit untergeordneter verkehrlicher Bedeutung (z. B. landwirtschaftliche Wege). Im Genehmigungsverfahren werden hierzu Einzelfallprüfungen für die jeweils konkret beantragte Windenergieanlage durchgeführt.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Anne Krischok