Frage an Annegret Krischok von Barbara R. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Guten Tag Frau Krischok !
Jetzt versuche ich mal ob Sie uns vielleicht antworten können.
Es geht um das kleine Wäldchen im südlichen Teil der Brünschentwiete, welches an Wedel grenzt.
Ich wohne in Rissen, bin mit diesem Stückchen Wald aufgewachsen, gehe hier täglich spazieren, und fühle mich mittlerweile auch für Fauna und Flora verantwortlich.
Seit Anfang des Jahres sind hier holzfällerische Tätigkeiten im Gang deren Sinn und Zweck sich uns, trotzdem mein Mann vom Fach ist, nicht erschließt. Nach jetzt fast 3 Monaten sieht es in unserem Wäldchen aus als wenn die Bundeswehr hier eine Übung gemacht hat. Sogenanntes Schweres Gerät (Harvester) hat kreuz und quer Schneisen hineingefahren, was bei der geringen Größe des Wäldchens völlig unangemessen ist. Die damit verbundene Bodenverdichtung und der Schaden an den verbliebenen Bäumen, ist mit keinem Argument des Naturschutzes oder der Forstpflege zu vertreten. Die Auswahl der abgeholzten Bäume scheint fast willkürlich, mal sind es gesunde gutgewachsene Bäume mit guten Standorten, mal andere. Da diese Aktion eine Menge Geld kostet kann man wohl ausschließen, daß das Holz aus wirtschaftlichen Gründen gefällt wird, das würde unterm Strich keine Einnahme bringen.
Liebe Frau Krischok, fahren Sie doch mal dort vorbei, am besten vom Tinsdaler Heideweg kommend, und machen Sie sich selbst ein Bild.
Danke, und auf eine Erklärung hoffend
Barbara Repnow
Sehr geehrte Frau Repnow,
vielen Dank für Ihre E-Mail und Ihre Hinweise. Gerne antworte ich Ihnen.
Grundsätzlich ist es nicht ungewöhnlich, wenn Bäume in einem Landschaftsschutzgebiet gefällt werden. Damit kann zum einen eine Waldentwicklung gefördert werden und zum anderen ein Landschaftsschutzgebiet für die Menschen als Naturerlebnis örtlich besser erlebbar gemacht werden. Da ich selber aus Rissen komme, habe ich mir in den vergangenen Tagen das betroffene Waldstück angesehen und war auch von dem optischen Ausmaß der Fällungen überrascht.
Grundsätzlich dürfen Baumfällungen, die zum Erhalt des Waldes oder zur Wahrung der Verkehrssicherheit dienen, jährlich vom 1.10. bis zum 29.02. durchgeführt werden, wenn dies zuvor von den örtlichen Bezirksämtern genehmigt wurde. Im vorliegenden Fall wurden vom zuständigen Ausschuss für Grün und Naturschutz der Altonaer Bezirksversammlung im Oktober bzw. November vergangenen Jahres die entsprechenden Genehmigungen erteilt.
Das Waldgelände an der Brünschentwiete befindet sich im städtischen Besitz und untersteht der Verwaltung der Abteilung Stadtgrün vom Altonaer Bezirksamts. Die Stadt ist verpflichtet, den Wald in seinem ökologischen Gesamtzustand zu erhalten. Sie ist jedoch nicht - wie in Forstgebieten der Fall - verpflichtet, aus Fällungen Erträge zum Betriebshaushalt zu erwirtschaften.
Zu den Fällarbeiten selber:
Die von Ihnen beschriebenen Fällarbeiten sind nach Angaben der Bezirksverwaltung zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit und zur Waldpflege durchgeführt worden. „Verkehrssicherheit“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass verhindert werden muss, dass morsche Bäume umknicken oder morsche Äste abfallen und dabei z.B. Fußgänger oder Radfahrer verletzen. In einem solchen Falle wäre die Stadt rechtlich haftbar. Um der Verkehrssicherungspflicht nachzukommen, hat das Bezirksamt Baumfällungen durchgeführt. Darüber hinaus sind Fällungen zur Waldbestandspflege durchgeführt worden:
Straße / Belegenheit
Deutscher Name
Baumnummer
Umfang
weiter Umfänge
Anzahl Stämme
Bemerkung
Brünschentwiete
überwiegend Nadelholz
Keine Nr. im Baumkataster
120
20 - 180
150
Waldbestandspflege
Brünschentwiete
Eiche
37
133
100
2
Verkehrssicherheit
Brünschentwiete
Eiche
34
117
1
Verkehrssicherheit
Brünschentwiete
Eiche
29
123
1
Verkehrssicherheit
Brünschentwiete
Eiche
98
129
1
Verkehrssicherheit
Für die Fällungen und zum Transport des Holzes wurden von der besagten Abteilung Stadtgrün bauhofeigenen Schlepper benutzt. Um eine flächige Bodenverdichtung zu vermeiden, wurden sogenannte Rückegassen verwendet. Solche Fällarbeiten werden nicht in jedem Jahr durchgeführt, so dass dann (leider) vergleichsweise große Fällarbeiten anfallen.
Ergänzen möchte ich eine „Besonderheit“ zu den Baumfällungen unmittelbar an der Straße Brünschentwiete: Hier haben Eigentümer beim Bezirksamt Altona eine Verschattung ihrer Grundstücke beklagt. Es gab Vor-Ort-Termine, in denen das Bezirksamt mit den Betroffenen die Situation erörtert hat und solche Bäume gefällt hat, die bereits mittelfristig zur Fällung vorgesehen waren.
Ich hoffe, zur Aufklärung Ihrer Fragen beigetragen zu haben. Wenn Sie weitere Fragen haben, melden Sie sich bitte.
Hier sind meine Kontaktdaten:
Telefon: 040/830 18 400, E-Mail: abgeordnetenbuero@anne-krischok.de, im Internet unter www.anne-krischok.de
Mit freundlichen Grüßen
Anne Krischok