blonde mittellange Haare, rotes Sakko
Anne-Monika Spallek
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Johannes H. •

Sehen Sie einen Überarbeitungsbedarf der LkonV?

Sehr geehrte Frau Spallek,

vielen Dank für die Beantwortung der Frage. Vermutlich war diese nicht präzise genug formuliert, daher ein weiterer Anlauf:

Sehen Sie einen Überarbeitungsbedarf der LkonV im Hinblick auf die Anforderungen (Studium statt Ausbildung), die Anzahl der notwendigen regelmäßigen Fortbildungen sowie der generellen Bewertung der Tätigkeit hinsichtlich besonderer Schwierigkeit und Bedeutung? Auch die Vielzahl an sich stetig ändernden Verordnungen, die neben Lebensmitteln auch Kosmetika, Tabakerzeugnisse und vieles mehr umfassen, macht die Komplexität deutlich.

Ist es nicht viel wichtiger, die Kontrolleure umfassend auszubilden, anstatt Leitfäden zu entwickeln, welche die komplexen und stark differenzierten Sachverhalte nur schwer sinnvoll abbilden können?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr H.,

Ihre Hinweise auf die gestiegenen Anforderungen, die eine Überarbeitung der Lebensmittelkontrollverordnung (LKonV) nötig machen, sind völlig richtig und zutreffend. Schon der Entwurf aus 2013, dem der Bundesrat seine Zustimmung verweigerte, konstatierte eine deutliche Zunahme der Anforderungen an Lebensmittelkontrollpersonal aufgrund der Zunahme der industriell geprägten Lebensmittelproduktion, der weiteren Konzentration von Produktionsstandorten sowie der Komplexität der Eigenkontrollsysteme der Lebensmittelunternehmen entlang der Lebensmittelkette. Seither sind die Anforderungen noch weiter angestiegen und eine Überarbeitung ist umso dringlicher.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) arbeitet derzeit an einem Referentenentwurf zur Änderung der LKonV. Dieser Entwurf wird zunächst innerhalb der Regierung abgestimmt. Ziel der Novellierung ist es, die Anforderungen an amtliche Kontrollen und Fortbildungen an die gestiegenen und aus dem EU-Recht resultierenden Vorgaben anzupassen. Dabei sollen insbesondere die Eingangsqualifikation, die Ausbildungsinhalte und die Fortbildungstage geregelt werden. Aufgrund des noch laufenden Willensbildungsprozesses innerhalb der Bundesregierung sind momentan keine detaillierteren Informationen zu den geplanten Änderungen möglich.

Noch ist daher auch unklar ab wann die geänderte Verordnung in Kraft treten wird. Zudem wird derzeit geprüft, ob im Tabakerzeugnisgesetz eine Ermächtigungsgrundlage geschaffen werden kann, um weiterhin eine einheitliche Regelung für Lebensmittel- und Tabakkontrolleure im Rahmen der LKonV zu gewährleisten.

Mit freundlichen Grüßen

 

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