blonde mittellange Haare, rotes Sakko
Anne-Monika Spallek
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Johannes H. •

Sehen Sie einen Überarbeitungsbedarf bei der LKonV aus dem Jahre 2001?

Sehr geehrte Frau Spallek,

im Jahr 2013 wurde die Verordnung über die Anforderungen an die Befähigung des in der Lebensmittelüberwachung und Tabaküberwachung tätigen Kontrollpersonals (Lebensmittelkontrollpersonal-Verordnung-LKonV) überarbeitet und dem Bundesrat vorgelegt. Dieser hat leider seine Zustimmung verweigert.

Inzwischen wurde die neue EU-Kontroll-Verordnung VO(EU) 2017/625 erlassen und die Anforderungen an das Kontrollpersonal sind weiter gestiegen. Wäre es nun nicht an der Zeit, an einer Überarbeitung der LkonV zu arbeiten und damit ein hohes Niveau der Lebensmittelüberwachung sicherzustellen?

Können Sie mir bitte mitteilen, ob dies geplant ist und wie Ihre Meinung zu diesem Thema ist?

https://www.bundesrat.de/SharedDocs/beratungsvorgaenge/2013/0401-0500/0444-13.html

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr H.,

bei Verordnungen ist das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) verantwortlich. Grundsätzlich liegt die Zuständigkeit bei Rechtsverordnungen nicht beim parlamentarischen Gesetzgeber, sondern bei der Exekutive auf der Grundlage einer erteilten Ermächtigung. Trotzdem kann ich mich natürlich immer auch für Verbesserungen im Vollzug und in Verordnungen einsetzen. 

Großes Problem sind die unterschiedlichen Auslegungen im Rahmen der Lebensmittelkontrolle und unsichere Kontrolleure. Deshalb ist es wichtig, dass wir es unterstützen, dass die Kontrollen auch fachlich gut sind und es dafür auch ausreichend gut ausgebildetes Personal gibt.

Ein Baustein für eine bessere Kontrollqualität können Leitfäden sein, die eine gleichbleibende Qualität in allen Regionen und eine sinnvolle Nutzung der Ermessungsspielräume zu gewährleisten. Die jeweils zuständigen Veterinärämter könnten angewiesen werden, diese zu erstellen. Oder es kann ein Prozess angeregt werden, bei dem Bund und Länder zusammen mit den Beteiligten Leitfäden erstellen. Dafür möchte ich mich einsetzen.

Zuletzt hat das BMEL die Voraussetzungen für eine bessere Lebensmittelüberwachung durch die Überarbeitung AVV Rahmen-Überwachung verbessert, so dass ein riskoorientierter Ansatz zu einem sinnvolleren Einsatz von Kapazitäten führt. Und die Regelkontrollfrequenzen wurden verbindlich geregelt, wodurch die Kontrolldichte erhöht wurde.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Anne Monika Spallek

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