(...) Die Unterscheidung zwischen Videoüberwachung im öffentlichen und im nicht-öffentlichen Raum hat politisch gesehen durchaus auch praktische Gründe: So ist es einer Regierung leicht möglich, Kameras im öffentlichen Raum abzubauen, da dies in ihrer unmittelbaren Verantwortung liegt; es handelt sich also um eine Maßnahme, die leicht durchzuführen wäre. Bei Kameraüberwachung im "Privaten", und hierzu gehören die Kameras in Supermärkten, Kaufhäusern, Einkaufscentern, Geschäften, Tankstellen, Parkhäusern, Vorräumen von Geldinstituten und Geldautomaten-Centern sowie auf dem Gelände des HVV müsste ein Gesetz erlassen werden, das diese Überwachung verbietet. (...)