Frage an Anna Lührmann von Willi W. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte MdB Anna Lührmann!
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Rentenerhöhungen im Schnitt 1,7 % in den nächsten 15 Jahren...
Zur Erinnerung: Kopie - auszugsweise -
Nachzulesen unter bundestag.de, (16/7300) vom 20.12.2007:
..."Rentenversicherung: Beitragssatzsenkung frühestens im Jahr 2011
Arbeit und Soziales/Unterrichtung
Berlin: (hib/MPI)
Der Beitragssatz zur Rente wird voraussichtlich frühestens in drei Jahren sinken. Wie aus dem Rentenversicherungsbericht 2007 hervorgeht, den die Bundesregierung dem Bundestag jetzt als Unterrichtung (16/7300) vorgelegt hat, kann der Satz im Jahr 2011 von heute 19,9 auf dann 19,4 Prozent sinken.
Bis 2011 werde der Beitragssatz stabil bleiben und im Jahr 2012 auf 19,1 sinken, bevor er 2017 wieder auf 19,2 Prozent und im Jahr 2021 auf 20,2 Prozent steige.
Wie aus dem Bericht weiter hervorgeht, können die rund 20 Millionen Rentner in Deutschland in den nächsten 15 Jahren mit Rentenerhöhungen von im Schnitt 1,7 Prozent jährlich rechnen. ...
PS:
Frage Nr. 1:
Kennen Sie, als MdB,
den Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung für 2007 - 16/7300?
Frage Nr. 2:
Können sich die 20 Millionen Rentner auf die angekündigten 1,7 % Rentenerhöhung in 2008 verlassen?
Frage Nr. 3:
Wie können Sie von einer außerplanmäßigen Rentenerhöhung sprechen,
wenn mit 1,1 % die angekündigten 1,7 % nicht mehr gezahlt werden sollen?
Frage Nr. 4:
Gilt das, was der DEUTSCHE BUNDESTAG unter hib/MPI veröffentlicht,
für Sie nicht?
Mit freundlichem Rentnergruß
Sehr geehrter Herr Waxweiler,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage.
Zu Frage 1:
Ja, ich kenne den Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung für 2007.
Zu Frage 2:
Nach aufmerksamem Lesen des Rentenversicherungsberichts konnte ich keine Ankündigung der Bundesregierung finden, die Renten um 1,7% zu erhöhen. Normalerweise wird die Entwicklung der Rente, ohne Eingriffe der Politik, nach der Rentenformel berechnet. In diesem Fall entwickelt sich die Rente in Abhängigkeit zur Bruttolohnentwicklung. Steigen die Löhne steigt die Rente. Die Entwicklung der Renten kann also lediglich prognostiziert werden. Dies ist auch im Rentenversicherungsbericht bspw. auf Seite 8 dargestellt: "Nach den Modellrechnungen steigen die Renten unter Berücksichtigung der modifizierten Schutzklausel (...) bis zum Jahr 2021 um insgesamt rd. 29%. Dies entspricht einer durchschnittlichen Steigerungsrate von 1,7 Prozent im Jahr."
Auf Seite 77 Punkt 17. wird die Rentensteigerung für die Jahre 2008 bis 2011 konkretisiert: "Gemäß den Ergebnissen der Mittelfristrechnung wird es auch in den Jahren von 2008 bis 2011 zu jährlichen Erhöhungen des aktuellen Rentenwerts in einer Spannbreite von rund 0,4 Prozent bis 1,6 Prozent in den alten Ländern und von 0,5 Prozent bis 1,7 Prozent in den neuen Ländern kommen."
Zu Frage 3:
Erstens wurden im Rentenversicherungsbericht für die Jahre 2008 bis 2011 nicht Rentensteigerungen von jährlich 1,7 Prozent angekündigt sondern Rentensteigerungen von 0,4 Prozent bis 1,7 Prozent prognostiziert. Zweitens spreche ich von einer außerplanmäßigen Rentenerhöhung, weil nach gültiger Rentenformel und gültigem Recht die Erhöhung der Renten für 2008 bei 0,54 Prozent gelegen hätte (und damit auch der angekündigten Prognose im Rentenversicherungsbericht entsprochen hätte). Die Bundesregierung hat sich für einen anderen Weg entschieden und hat sich für außerplanmäßige Rentenerhöhungen von 1,1% entschieden, die in den Jahren 2012 und 2013 durch stärkere Dämpfung des Rentenanstiegs wieder korrigiert werden sollen.
Zu Frage 4:
Der Rentenversicherungsbericht ist eine Unterrichtung der Bundesregierung. Es ist mein gutes, demokratisches Recht dazu auch eine abweichende Meinung zu äußern. In diesem speziellen Fall teile ich jedoch die Ausführungen im Rentenversicherungsbericht, denn er bezieht sich auf bisher gültiges Recht, welches ich mit meinen Äußerungen verteidigt habe. Leider hat sich die Bundesregierung von ihrem eigenen Bericht und bisherigem Recht verabschiedet indem sie mit Hilfe eines Gesetzes willkürlich in die Rentenberechnung eingegriffen hat.
In Folge können die Beitragssätze nicht wie von der Bundesregierung prognostiziert (und von Ihnen dargestellt) absinken. Im Gesetz zur Rentenanpassung 2008 ist hierzu unter "Sonstige Kosten" zu lesen: "Aufgrund der Maßnahmen ist im Jahr 2011 eine Absenkung des Beitragssatzes von 19,9% auf 19,3% nicht möglich. Im Jahr 2012 sinkt der Beitragssatz statt auf 19,1% nun auf 19,5%. Die Beitragszahlung der Arbeitgeber und Arbeitnehmer liegt damit im Jahr 2011 um jeweils rd. 2,5 Mrd. Euro und im Jahr 2012 um jeweils rd. 1,7 Mrd. Euro höher."
Beste Grüße,
Anna Lührmann