Warum gibt es so viele Lücken im neuen Tierschutzgesetz?
Sehr geehrte Frau Lührmann,
wir Tierschützer sind wieder mal enttäuscht, da viele entscheidende Punkte im neuen Tierschutzgesetz fehlen, zB.:
Verbot von Langstrecken-Tiertransporte in Länder außerhalb der EU
Verbot von Amputationen, um Tiere an landwirtschaftliche Haltungssysteme anzupassen
Verbot jeglicher Form der Anbindehaltung, darunter auch die saisonale Anbindehaltung von Rindern und die Anbindehaltung von Greifvögeln
Verbot der Privathaltung exotischer Wildtiere wie Affen, Tiger und Reptilien als „Haustiere“
Verbot aller Wildtierarten im Zirkus – und dies ohne Einzelfall-Schlupfloch
Verbot des Verkaufs von Welpen und anderer Tiere über Online-Plattformen. Die Tierheime sind voll!
Verbot von Qualzuchten in der Landwirtschaft und im Heimtierbereich.
Wie Sie sehen gibt es da einiges zum nachbessern.
Mit freundlichen Grüßen,
Daniela H.
Sehr geehrte Frau H.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Der im Mai vom Kabinett beschlossene Entwurf zur Novellierung des Tierschutzgesetzes ist das ambitionierteste und umfangreichste tierschutzpolitische Vorhaben der vergangenen Jahrzehnte. Die darin enthaltenen Maßnahmen sehen vor, das Geschäft mit Tieren mit Qualzuchtmerkmalen ebenso zu bekämpfen wie den illegalen Tierhandel. Qualvolle Verstümmelungen wie das Schwänzekürzen bei Lämmern sollen gänzlich verboten werden. Viele Wildtierarten sollen künftig nicht mehr in Zirkussen gehalten werden dürfen. Verstöße sollen durch höhere Straf- und Bußgeldrahmen und Videoüberwachung in Schlachthöfen besser erkannt und härter bestraft werden.
Der vorliegende Entwurf ist das Ergebnis intensiver Verhandlungen zwischen den Koalitionspartnern. Ich kann verstehen, dass Sie sich weitergehende Regelungen gewünscht hätten. In Koalitionen lassen sich die verschiedenen gesellschaftlichen Interessen, welche durch die Parteien repräsentiert werden, nur im Finden von Kompromissen zusammenbringen. Deshalb haben es manche Grüne Forderungen leider nicht in den Entwurf geschafft. Wichtig ist aber auch: Dies ist ein Entwurf, noch kein fertiges Gesetz. Im nun anstehenden parlamentarischen Prozess haben die Bundestagsfraktionen die Möglichkeit, Änderungen am Gesetz einzubringen. Es kann sich also in alle Richtungen noch einiges bewegen! Wir freuen uns auf die Beratung im parlamentarischen Verfahren und haben das Ziel weitere Defizite zu beheben.
Mit den besten Grüßen nach Hadamar
Anna Lührmann