Dr. Ann-Veruschka Jurisch in der Kuppel
Ann-Veruschka Jurisch
FDP
84 %
21 / 25 Fragen beantwortet
Frage von Jochen T. •

Wird nun eine Reform des Verhältnisses von Religionsgemeinschaften/Kirche erarbeitet, denn eine Echte Trennung von Kirche und Staat steht schließlich in der Verfassung?

Es gibt bisher Probleme mit der Trennung von Staat und Kirche, dies wird deutlich wenn die Staatsanwaltschaft im Falle des Organisierten Missbrauches keine Hausdurchsuchungen macht sondern von der Institution selber ausgewähltes vorgelegt bekommt.
Eine juristische Sonderstellung für Theologen ist gesetzeswidrig!
Beleg:https://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/kirche-missbrauchsskandal-es-darf-keine-sonderbehandlung-fuer-die-kirche-geben-id61655386.html
Es sollte zudem überlegt werden die Besuche von Priestern in JVA s zu verbieten denn dies schwächt den Apparat und es unterläuft den Sinn der Strafe wenn es Hilfe von Strukturen gibt welche selber Kriminell sind das gilt auch für Imame der DITIB(Beamte Erdogans und Helfer des MIT).
Religionsfreiheit kann auch mit dem austeilen von Schriften ermöglicht werden.
Beleg:https://justizvollzug.hessen.de/justizvollzug/jva-rockenberg/dienste/seelsorge
Der Staat hilft der Kirche zudem beim Geld/Steuern sammeln, Warum?
Es Reicht.Bitte Macht was

Dr. Ann-Veruschka Jurisch in der Kuppel
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr T.,

unser Grundgesetz sieht keine strikte Trennung zwischen Staat und Religion vor, dennoch haben wir uns in der Koalition darauf verständigt, hierauf weiter hinzuwirken. Genauso werden wir uns dafür einsetzen, dass strukturelle sexuelle Gewalt auch in Kirchen und Religionsgemeinschaften aufgearbeitet und geahndet wird.

Was möchten Sie wissen von:
Dr. Ann-Veruschka Jurisch in der Kuppel
Ann-Veruschka Jurisch
FDP