Dr. Ann-Veruschka Jurisch in der Kuppel
Ann-Veruschka Jurisch
FDP
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Frage von Jana B. •

Wie stehen Sie zum Selbstbestimmungsrecht von Frauen und der Abschaffung von §218 in diese Legislaturperiode?

Dr. Ann-Veruschka Jurisch in der Kuppel
Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau B., 

vor rund dreißig Jahren wurde die Debatte rund um das Thema Schwangerschaftsabbrüchen durch die Regelung in §218 damals und für viele Jahre befriedet. Es war zu diesem Zeitpunkt ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.

Es ist ein hochemotionales und wichtiges Thema. Es verbietet sich, hier eine Debatte und eine politische Entscheidung in der Hektik der letzten Wochen dieser Wahlperiode übers Knie zu brechen. Das entspräche auch nicht der Würde, die dieses ethische Thema verdient. Deswegen plädiere ich, zusammen mit anderen Abgeordneten der Freien Demokraten dafür, die Debatte nach der Bundestagswahl in aller Sorgfalt zu führen.

Ich halte es für richtig, dass Thema nach drei Jahrzehnten wieder aufzugreifen. Wie bei jeder medizinethischen Frage gibt es auch hier keine einfache Antwort. Jede Seite hat gute Argumente, die in aller Sorgfalt debattiert und gegeneinander abgewogen werden müssen. Ich bin der Ansicht, dass die aktuellen Beratungspflichten gut sind, aber dass Abbrüche bis zur zwölften Schwangerschaftswoche nicht weiter im Strafgesetzbuch geregelt werden sollten.

Jede Frau, die sich für eine Abtreibung entscheidet, hat eine der schwersten Entscheidungen ihres Lebens zu treffen. Sie sollte in dieser schweren Lage nicht der Belastung ausgesetzt sein, möglicherweise eine Straftat zu begehen.

Mit freundlichen Grüßen 

Dr. Ann-Veruschka Jurisch MdB

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