Dr. Ann-Veruschka Jurisch in der Kuppel
Ann-Veruschka Jurisch
FDP
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Frage von Angela D. •

Wie oft fahren Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Zug), wie soll da eine 3G Pflicht kontrollieren werden und speziell bei den Berufstätigen und Schülern. Steht dann Kontrollpersonal am Bahnsteig?

Sehr geehrte Frau Jurisch,
leider entsteht bei mir der Eindruck, dass es zwar keine Ausgangsbeschränkungen geben wird, aber Einschränkungen, dessen Umsetzbarkeit nicht überdacht wurde und mittelbar auch zu Ausgangsbeschränkungen führen.
Manche Einschränkungen führen dazu, dass manche Betriebe über die Wirtschaftlichkeit des Offenhaltens versus Schließens nachdenken müssen.
Ich bin skeptisch und wir werden Erleben, dass die neuen Maßnahmen nicht zu dem nötigen Erfolg führen und die eierlegende Wollmilchsau gibt es bekanntermaßen nicht.
Freundliche Grüße

Dr. Ann-Veruschka Jurisch in der Kuppel
Antwort von
FDP

Schülerinnen und Schüler brauchen im Nahverkehr keine Test-, Impf- oder Genesungsnachweise, da diese sich sowieso regelmäßigen Tests in den Schulen unterziehen müssen. Zudem sind Kinder unter sechs Jahren von der 3G-Regelung ausgenommen. Die Kontrollen werden im Rahmen der Überprüfung der Fahrausweise durchgeführt. Verantwortlich hierfür sind die Verkehrsbetriebe. Der ÖPNV steht nach den 3G-Regeln weiterhin allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. Durch die von uns eingebrachte Gesetzesänderung werden auch die Schnelltests wieder kostenlos, sodass kein Bürgerin und kein Bürger mehr monetär für die Teilhabe an der 3G-Regel belastet wird. Ich fahre selbst regelmäßig mit den öffentlichen Verkehrsmitteln.

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