Dr. Ann-Veruschka Jurisch in der Kuppel
Ann-Veruschka Jurisch
FDP
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Frage von Dr. med. Christoph R. •

wie ist Ihre Position zur Sterbehilfe, bzw. zum assistierten Suizid und zum selbstbestimmten Tod?

Sehr geehrte Frau Abgeordnete,

wie ist Ihre Position zur Sterbehilfe, bzw. zum assistierten Suizid und zum selbstbestimmten Tod? Welchen derzeit geplanten Gesetzesvorschlag unterstützen Sie? Auf Grund Ihrer Vita gehe ich davon aus, dass Sie die Gesetzeslage in der Schweiz kennen. Setzen Sie sich dafür ein, in Deutschland analoge Regeln zu implementieren? Wenn nein, warum nicht? Nach meiner beruflichen, ärztlichen Erfahrung (ich weiss, anekdotische Evidenz) gehe ich davon aus, dass eine recht große Mehrheit der Bevölkerung die schweizerische Rechtslage gegenüber der deutschen präferiert und eine große Diskrepanz zwischen den Positionen eines Großteils der Abgeordneten und der Wahlbürger besteht. Mit freundlichen Grüßen und vielem Dank.

Dr. Ann-Veruschka Jurisch in der Kuppel
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Dr. R.,

mit seinem Urteil hat uns das Bundesverfassungsgericht eine schwere Aufgabe übergeben: Für den sehr persönlichen Prozess des Sterbens, der bei jedem Menschen unterschiedlich ist, müssen wir Parlamentarier jetzt eine allgemeine Regelung finden. Ich bin sehr froh darüber, dass wir bei dieser komplexen Aufgabe den Fraktionszwang aufgehoben haben und über alle Fraktionen hinweg gemeinsam Vorschläge erarbeiten.

Nach langer Auseinandersetzung mit diesem Thema habe ich mich dazu entschieden, den Vorschlag zu unterstützen, an dem mein Fraktionskollege Benjamin Strasser beteiligt war (https://dserver.bundestag.de/btd/20/009/2000904.pdf). In meinen Augen trifft dieser die richtige Balance zwischen dem Schutz besonders vulnerabler Gruppen und dem Recht auf Selbstbestimmung.

90% der Suizide sind auf psychische Erkrankungen zurückzuführen, in mehr als 60% werden Suizide von depressiven Menschen begangen. Ein Suizid ist oft der letzte Hilfeschrei, viele Überlebende bereuen ihre Entscheidung im Nachhinein. Deshalb ist ein wichtiger Bestandteil des Gesetzesentwurfs die Suizidprävention und die Unterstützung von Menschen in schwierigen Lebenssituationen gezielt und individuell zu stärken. Mit diesem Gesetzentwurf stellen wir uns an die Seite der betroffenen Menschen. Wir schützen sie vor übermäßigem Druck und wir kriminalisieren nicht ihr Tun.

Sanktioniert werden aber die Sterbehilfevereine, die keine ergebnisoffene Beratung anbieten. Wir trennen diese von den Stellen, die den Suizid dann tatsächlich durchführen und sichern durch die Fristenregelung, nach der die Beratung mindestens zwei Wochen aber nicht mehr als zwei Monate vor der Tötung liegen darf, dass keine Person zu einer vorschnellen Entscheidung gebracht wird.

Herzliche Grüße

Dr. Ann-Veruschka, MdB

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