Frage von Angela D. • 26.08.2024
Sehr geehrte Frau Dr. Jurisch, warum setzen Sie das Urteil vom Bundesverfassungsgericht vom Februar 2020 was ein Recht auf das selbstbestimmte Sterben fordert nicht 1:1 um?
Der Bundestag hat nun schon 4 Jahre ins Land ziehen lassen.
Kennen Sie Personen, die so krank sind, dass sie eine Selbsttötung ernsthaft in Betracht ziehen?
Diesen bleibt nur der Weg in die Schweiz.
Freundliche Grüße
Antwort ausstehend von Ann-Veruschka Jurisch FDP