Im Übrigen weisen wir daraufhin, dass die Eigentümerin des Kraftwerks die VSE AG ist und mögliche Folgenutzungen somit auch einer Unternehmensentscheidung bedürfen.
Eine aktive Teilhabe muss stets zwischen den Partnern vor Ort, dem Betreiber von Windenergieanlagen und der Kommune, vereinbart werden.
Zur frühzeitigen Einbindung der Interessengruppen, insbesondere der Gemeinderatsfraktionen und Erläuterung der komplexen Sachverhalte der Gutachten finden seit Juni Workshops mit einem von der Gemeinde definierten Begleitgremium statt.
Man sollte Wirtschaftspolitik nicht naiv, aber auch nicht mit nationalistischer Brille betreiben.
bei der Beurteilung der COVID-19 Pandemie und Ableitung von Handlungsmaßnahmen stützten wir uns auf aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse des Robert Koch-Institutes, das seit Beginn der COVID-19 Pandemie kontinuierlich die aktuelle Lage erfasst und das Risiko für die Bevölkerung einschätzt.
Man sollte Wirtschaftspolitik nicht naiv, aber auch nicht mit nationalistischer Brille betreiben.