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Anke Rehlinger
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Frage von Martin L. •

Ihre Antwort vom 18. März 2022 - 12:32 Wer ist für Gutachten verantwortlich, wenn sich im Nachhinein z.B. herausstellt, dass signifikant weniger Grundwasser verfügbar ist als in diesen angenommen?

Sehr geehrte Frau Rehlinger,
würden Sie bitte die gestellte Frage beantworten:
Wer ist für Gutachten verantwortlich, wenn sich im Nachhinein z.B. herausstellt, dass signifikant weniger Grundwasser verfügbar ist als in den Gutachten angenommen?

Die Intention und Ihre Erläuterung zum Umgang mit dem deutschen Wasserrecht ist bekannt, beantwortet aber nicht die Frage.
Selbst in Brandenburg, wo die ganze Welt hinschaut, passieren Fehler. Deshalb hat das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) die Wasserversorgung für Tesla vorerst gekippt.
Es kommen also Fehler vor. Unserer Meinung nach ist die Bewertung der Grundwasservorkommen und -neubildung im Saarland obsolet, der Klimawandel wird bisher überhaupt nicht berücksichtigt.

Der Themenabend in der ARD (16.03.22) bestätigt diese Annahmen, ganz Deutschland ist ein Hotspot des Wasserschwund, auch das Saarland.
Sie als zukünftige MPin sollten darüber in Kenntnis sein und entsprechend handeln!
Wer ist für solche Fehlentscheidungen verantwortlich?

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Sehr geehrter Herr L.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Im Rahmen des Verfahrens stehen den Bürgerinnen und Bürgern vielfältige Möglichkeiten zur Information und Beteiligung offen. Alle im Rahmen der Bauleitplanung erstellten Gutachten, Ergebnisse sowie Auflagen werden öffentlich zugänglich sein. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit startet voraussichtlich in den kommenden Wochen. Hier haben Sie die Möglichkeit, die vorgenannten Unterlagen einzusehen. Informationen hierzu werden auf der Webseite der Gemeinde Überherrn und in der Überherrner Rundschau veröffentlicht.

Für die geplante Ansiedlung sind nach derzeitiger Kenntnis ausreichend Wasserressourcen vorhanden. Zudem ist die Fabrikplanung auf Nachhaltigkeit ausgerichtet, sodass der Wasserverbrauch auf das notwendige Maß beschränkt wird, z. B. durch Wiederverwendung innerhalb des Produktionsprozesses und Nutzung von Regenwasser. Bereits bekannt ist, dass der Wasserbedarf der geplanten Fabrik vollständig über bislang nicht genutzte Wasserrechte gedeckt werden kann, keine neuen Wasserrechte beantragt oder genehmigt werden müssen und die öffentliche Trinkwasserversorgung auch während des Betriebs immer sichergestellt ist. Zum jetzigen Zeitpunkt ist davon auszugehen, dass es keine Produktionsabwässer aus der Fabrik geben wird. Dies wird erreicht, indem die Abwässer der Fabrik einer zentralen, werksinternen Kläranlage zugeführt werden.

Detaillierte Informationen zur Wassermenge erhalten Sie unter https://ueberherrn.de/begleitgremium-workshop-2/.

Darüber hinaus ist Ihnen sicherlich bekannt: Gutachten werden auf Basis fachlicher Expertise erstellt und dienen der Bewertung eventueller zukünftiger Probleme und deren Lösungen. Sie haben einen beratenden Charakter. Gutachter selbst haften nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig falsch erstellte Gutachten.

Mit freundlichen Grüßen

Anke Rehlinger

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