Unterstützen Sie das Vorhaben, über die Landesregierung im Bundesrat einen Verbotsantrag zur AfD zu stellen?
Sehr geehrter Herr W.,
vielen Dank für Ihre Anfrage via Abgeordnetenwatch. Die Bundesrepublik Deutschland ist eine wehrhafte Demokratie. Zum Schutz unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung erlaubt das Grundgesetz die Bekämpfung von Parteien, die diese Freiheit beseitigen wollen. Sie können nach einem Antrag von einem der drei Verfassungsorgane Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung vom Bundesverfassungsgericht verboten werden.
Die Voraussetzungen und Hürden für ein Parteienverbot sind sehr hoch und zuletzt in den Jahren 2003 und 2017 gegen die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) gescheitert. Denn eine Partei kann nur dann verboten werden, wenn sie nicht nur eine verfassungsfeindliche Haltung vertritt, sondern diese Haltung auch in aktiv-kämpferischer, aggressiver Weise umsetzen will. Für ein Parteiverbot genügt es also nicht, die freiheitlich demokratische Grundordnung als oberste Verfassungswerte abzulehnen, nicht anzuerkennen oder in Zweifel zu ziehen. Vielmehr muss eine Partei planvoll dieses Funktionieren der freiheitlich demokratischen Grundordnung beseitigen wollen. Dies setzt voraus, dass konkrete gewichtige Anhaltspunkte vorliegen, die es zumindest möglich erscheinen lassen, dass das Handeln der Partei erfolgreich sein kann.
Bei der AfD handelt es sich zweifelsohne um eine verfassungsfeindliche Partei, die unter anderem Rassismus und Antisemitismus in unserer Gesellschaft streut. Sie wurde deshalb zurecht vom Bundesverfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft und kann entsprechend beobachtet werden. Die ausschließliche Idee eines Parteiverbotes greift aus meiner Sicht zu kurz. Es ist unsere gesamtgesellschaftliche Aufgabe für unsere Demokratie einzustehen sowie Rassismus und Antisemitismus in unserer Gesellschaft keinen Raum zu überlassen.
Mit freundlichen Grüßen
Anke Fuchs-Dreisbach