Frage an Anke Fuchs-Dreisbach von Manuel S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Anke Fuchs-Dreisbach,
Jede Familie hat einen Anspruch auf Hilfe, wenn eine dem wohl des Kindes entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist, diese Hilfen zur Erziehung sind sehr vielseitig das fängt bei einfachen Erziehungsberatungsstellen an welcher Muttern oder Vätern in akuten Überforderungssituationen mit Rat und Tat zur Seite stehe. Hilfe können auch Hilfen sein zur Erziehungshilfe, wenn die Mutter überfordert, weil sie psychisch Krank ist und der Vater ist gesund dann kann ein Vater Geld vom Jugendamt für Erziehungshilfen beantragen.
Eltern mit psychischer Erkrankung sind keineswegs grundsätzlich ungeeignete Eltern. Eine gute therapeutische Unterstützung und stabiles Umfeld können dafür sorgen, dass sie ihre Aufgaben gut wahrnehmen können. Kein Kind darf leichtfertig aus einer Familie genommen werden. Kann ein Vater auch Geld beantragen, wenn er zur Geburt des Kindes dabei sein will, weil zum Beispiel das eine Fernbeziehung ist?
Als Problem sehe ich die schlechte personelle Ausstattung in den Jugendämtern. Um die Betreuung von Familien in Schwierigkeiten zu verbessern, muss dringend Personal aufgestockt werden. Wer kontrolliert denn die Jugendämter damit die Familien wirklich unterstützt werden und so das Kind nicht einfach in Obhut genommen werden kann?
Mit freundlichen Grüßen
Manuel Schnackertz