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Antwort von Anke Erdmann
Bündnis 90/Die Grünen
• 30.06.2016

(...) Ja, der wissenschaftliche Dienst wurde am beauftragt, die Vereinbarkeit der Gebührenbefreiung der Religionsgesellschaften mit höherrangigem Recht zu begutachten, hat aber keine Empfehlung abgegeben. Er hat nur die Rechtslage geprüft und keine Bedenken im Hinblick auf die Vereinbarkeit der Gebührenbefreiung der Kirchen mit höherrangigem Recht. Und der WD hat festgestellt, dass die Regelung auch nicht unbedingt aufgrund kirchenvertraglicher und verfassungsrechtlicher Vorschriften geboten ist. (...)

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