Frage an Anke Erdmann von Angela W. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Frage zum Thema SchülerInnenbeförderung
Hallo Frau Erdmann,
§114 des Schulgesetzes sieht vor, dass eine SchülerInnenbeförderung nur bis zur Klasse 10 getragen wird. Mir ist das gänzlich unverständlich! Warum nur bis zur 10. Klasse? Ist eine höhere Bildung für Kinder nicht wohlhabender Eltern nicht erwünscht? Ersatzweise wird auf das Bildungs- und Teilhabepaket der Jobcenter verwiesen. Werden diese Kosten dort auch tatsächlich übernommen? Erfahrungen zeigen, dass immer wieder auf das Teilhabepaket verwiesen wird, die Kosten aber oft nicht oder nur unzureichend übernommen werden. Rechnen die Jobcenter z.B. die Pauschalwerte für Beförderungskosten gegen, so dass Betroffene die Auswahl zwischen Familienbesuch und Schule haben? Wird dieser Anspruch auch von Geringverdienern wahrgenommen? Es wäre doch naheliegend, dass gerade Eltern mit einem Einkommen im unteren Sektor keine Unterstützung durch die Jobcenter beanspruchen wollen.
Ist Bildung nicht etwas, das wir uns für alle Kinder leisten sollten? Sehen Sie in der Nichtübernahme der Schülerbeförderung ab der 10. Klasse eine soziale Benachteiligung der Kinder von Eltern, die keinen ausreichenden Verdienst haben? Sind hiervon vornehmlich Alleinerziehende betroffen, die ohnehin schon nicht steuerlich entlastet werden? Sehen Sie diesbezüglich eine Veranlassung zum Handeln?
Mich erfüllt diese Regelung mit absoluter Unverständnis und würde mich freuen, das Gesetz besser nachvollziehen zu können. Falls es Ihnen so gehen sollte wie mir, bitte ich sie von ganzem Herzen, hier schnell eine Änderung herbeizuführen.
Mit freundlichen Grüßen,
Dipl.-Ing. A. Whyte
Sehr geehrte Frau Whyte,
vielen Dank für Ihre Frage, die ich sehr gut verstehen kann. Die Regelungen zur Schülerbeförderung sind tatsächlich nicht optimal. Sie stellen auf den Sek II-Bereich ab. Es gibt noch weitere Lücken, die es in einem idealen System nicht gäbe: So muss z.B. nur die Fahrt zur nächsten zuständigen Schule finanziert werden. Entscheidet man sich also für eine Schule, die weiter vom eignen Wohnort entfernt ist, weil man vom Konzept überzeugter ist, dann werden auch diese Kosten nicht übernommen.
Warum ist dies bei den Schulgesetznovellen nicht verändert worden? Weil wir nicht wissen, wie wir es bezahlen sollen. Wenn das Land diese Regelungen ausweitet, müssen zwar die Kreise dafür aufkommen. In Schleswig-Holstein gilt aber das Konnexitätsprinzip, das besagt: Wer bestellt, zahlt auch. Wenn wir auf Landesebene also eine solche Ausweitung beschließen, dann müssen wir die Kommunen in entsprechender Höhe entschädigen. Da es im Bildungsbereich gerade an allen Ecken und Enden knapp ist, ist dieser Punkt nicht unsere Priorität. Zumal wir - aus Gründen der Gleichbehandlung, dann auch den Bereich der Beruflichen Bildung und der Ausbildung einbeziehen müssten. Mir wäre es also - wenn ich gewichten muss und es freie Mittel gäbe - z-B. wichtiger, dass es für mehr Kinder mit Handicap verlässlichere Ganztagsangebote gäbe.
Noch einen kleinen Gedanken dazu: Vor einigen Jahren saß ich in einem Bus in Österreich, im Bregenzer Land. Dort war zu lesen, dass Auszubildende, Schüler und Renter umsonst mitfahren könnten. "Geht doch", dachte ich. Am Abend kam ich mit einigen Eltern aus dem Ort ins Gespräch. Sie haben uns um den Krippenausbau beneidet - bei Ihnen war gerade erst im Jahr vorher überhaupt erst erlaubt worden, dass Kinder unter drei Jahren überhaupt in eine Kita gehen durften - von einem Rechtsanspruch ganz zu schweigen. Irgendwo kneift es immer, leider!
Sie haben auch Recht, dass das BuT nicht immer konkret weiterhilft. Ich habe schon mehrere Fälle dazu kennen lernen müssen.
Es tut mir also leid, dass ich Ihnen hier ehrlicherweise keine Änderung versprechen kann, auch wenn ich - so wie Sie - mir etwas anderes wünschen würde.
Beste Grüße
Anke Erdmann