Frage an Anke Erdmann von Mary J. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Erdmann,
Lotta e. V. ist eine Einrichtung, die sich auf die ambulante Betreuung von Frauen mit Psychotraumatisierungen spezialisiert hat. In dieser alltagsbezogenen Begleitung wird deutlich, dass die Folgen komplexer Traumatisierung aufgrund von Gewalt Schwierigkeiten in sämtlichen Lebensbereichen verursachen. Viele Leistungen, die für Überlebende sexueller Gewalt in der Kindheit wichtig und hilfreich sind, werden durch das frei zugängliche Hilfesystem nicht bzw. nicht ausreichend abgedeckt. Ein Ergebnis des „Runden Tisches Sexueller Kindesmissbrauch“ war daher 2013 die Einrichtung des Fonds Sexueller Missbrauch, aus dem Überlebende/Opfer Geldleistungen beantragen können. Menschen, die durch in der Kindheit erlebte sexualisierte Gewalt traumatisiert sind, leiden oft noch Jahrzehnte danach an den Folgen, viele von ihnen leben aufgrund von eingeschränkter Arbeitsfähigkeit oder Arbeitsunfähigkeit in Armut. Daher sind die Leistungen z. B. für bestimmte Therapien für sie sehr wichtig. Mit Erstaunen haben wir jetzt erfahren, dass, anders als ursprünglich beabsichtigt, bislang erst zwei von 16 Bundesländern in den Fonds eingezahlt haben. Schleswig-Holstein hat sich bislang nicht beteiligt. Daher unsere Frage an Sie: plant das Land Schleswig-Holstein eine Zahlung an den Fonds? Und falls nicht: mit welcher Begründung?
Mit freundlichen Grüßen
Mary Jirsak im Auftrag von
Lotta e. V.
Ambulante Betreuung
Guten Tag Frau Jirsak,
es tut mir leid, dass Sie auf die Antwort etwas haben warten müssen. Die Runden Tische im Themenbereich Soziales sind nicht mein Kernthema, darum musste ich mich erst einmal erkundigen machen. Sie haben recht: Das Land Schleswig-Holstein ist dem Fonds nicht beigetreten - wie auch fast alle anderen Bundesländer mit Hinweis auf rechtssystematische Gründe. Beigetreten sind dem Fonds nur Mecklenburg-Vorpommern und Bayern.
Auf Landesebene gibt es aber Vereinbarungen über Entschädigungen für Opfer sexuellen Missbrauchs. Weitere Informationen finden Sie hier: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/S/schutzvorgewalt/schutzvorgewalt_FondsMissbrauchFamilien.html . Hier und auf der Seite http://www.fonds-missbrauch.de sehen Sie, dass mehrere Institutionen Antragstellungen auf Hilfeleistungen ermöglichen - darunter auch das Land Schleswig-Holstein. Auch das Land Sachsen und die Hansestadt Hamburg gehen diesen Weg.
Insofern gibt es also einen alternativen Weg, der den Opfern Unterstützung ermöglicht.
Ich hoffe, die Antwort hilft Ihnen weiter.
Beste Grüße
Anke Erdmann