Frage an Anjes Tjarks von Ulrike S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Tjarks,
Wie stehen Sie zur Verankerung und Weiterentwicklung des Transparenzgesetzen in Hamburg?
Besten Dank für eine differenzierte Antwort
Mit freundlichen Grüßen,
U. S.
Sehr geehrte Frau S.,
vielen Dank für Ihre Anfrage: „Wie stehen Sie zur Verankerung und Weiterentwicklung des Transparenzgesetzen in Hamburg? Besten Dank für eine differenzierte Antwort.“
Für uns GRÜNE stellt die Gewährleistung transparenter Verwaltungsabläufe ein wesentliches Funktionsprinzip unserer Demokratie und Rechtsordnung dar. Bürgerinnen und Bürger sollten als Souverän unseres Staates in der Lage sein, behördliche Vorgänge und Entscheidungen grundsätzlich nachvollziehen und kontrollieren zu können. Das ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, das Vertrauen in unseren demokratischen Rechtsstaat und damit seine Legitimität aufrecht zu erhalten - insbesondere in unserer Zeit einer andauernden Informationsüberflutung und erschwerten Überprüfbarkeit ("Fake News"). Darum hatten wir GRÜNE uns stark für die Entsehung des Hamburgischen Transparenzgesetzes eingesetzt, das seitdem es im Oktober 2012 in Kraft getreten war, Erfolggeschichte geschrieben hat. Der Bericht zur Gesetzesevaluation enthält eindrückliche Zahlen über die Frequentierung des seit Oktober 2014 online bereitgestellten Informationsregisters, dem Hamburger Transparenzportal: von zigtausenden Veröffentichungen ist ebenso die Rede wie von Nutzerzugriffszahlen im zweistelligen Millionenbereich.
Diese imposanten Ergebnisse signalisierten uns die Ernsthaftigkeit, mit der sich die Menschen in unserer Stadt für das Verwaltungshandeln interessieren. Darum haben wir uns einmal mehr entschieden dafür eingesetzt, das Transparenzgesetz um Vorgänge der so genannten mittelbaren Staatsverwaltung zu erweitern. Waren bisher lediglich Behörden in direkter staatlicher Trägerschaft verpflichtet, administrative Abläufe öffentlich zugänglich zu machen, gilt das jetzt auch für die selbstständig verwalteten Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die zwar unter staatlicher beziehungsweiser kommunaler Rechts- und Fachaufsicht stehen, aber als selbstständige Verwaltungseinheiten fungieren. Wir begrüßen es mithin, dass Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt bald Einsicht in Verwaltungshandeln unabhängig von der jeweiligen Rechtsform haben werden. Das ist ein großer Erfolg zugunsten der demokratischen Willensbildung und Kontrolle!
Andererseits jedoch anerkennen wir auch den erheblichen bürokratischen Mehraufwand innerhalb jener Institutionen, die der Veröffentlichungspflicht unterliegen. In den letzten Jahren gemachte praktische Erfahrungen bezüglich der Dokumentation und Bereitstellung der offenzulegenden Vorgänge, aber auch rechtliche Abwägungen zwischen Informationsinteressen und Datenschutzvorgaben sind während des komplizierten und langwierigen Beteiligungsprozesses, der zwischen Vertreterinnen und Vertretern zahlreicher betroffener Einrichtungen und Behörden stattgefunden hat, in den Novellenentwurf eingegangen. Dieser hat, kaum lag er öffentlich vor, einige profunde Bedenken und Kritik hervorgerufen, unter anderem seitens zivilgesellschaftlicher Organisationen. Die Koalitionsfraktionen sind darauf hin mit ihnen in den Dialog getreten. Wir GRÜNE begrüßen die Anregungen, die wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner konstruktiv diskutieren und auf ihre Umsetzbarkeit im aktuellen parlamentarischen Verfahren prüfen. Für uns ist klar: auch nach Verabschiedung dieser Gesetzesnovelle bleibt die praktische Umsetzung des Transparenz-Gedankens zugunsten der verbesserten Handhabe im politischen Alltag der Bürgerinnen und Bürger eine fortschreitende Aufgabe."
Beste Grüße
Anjes Tjarks