Frage an Anjes Tjarks von Peter S. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Dr. Tjarks,
Ende letzten Jahres hat das Eisenbahnbundesamt (EBA) seine Genehmigung für die „Verlegung“ unseres Bahnhofs Hamburg-Altona erteilt.
Wie aus dem Begleittext zur Veröffentlichung des Planfeststellungsbeschlusses hervorgeht, wurde vom EBA keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt.
https://www.eba.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/PF/Beschluesse/Hamburg/51_Bf_Hamburg_Altona.html
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung war aber von der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation am 8.3.2016 im Amtlichen Anzeiger angekündigt worden (siehe Seiten 444/445 zur Bekanntmachung des Anhörungsverfahren im Planfeststellungsverfahren), wo es hieß:
„Das Vorhaben bedarf nach § 3 a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) einer Umweltverträglichkeitsprüfung, die im Zuge des Planfeststellungsverfahrens von der Planfeststellungsbehörde vorgenommen werden wird.“
http://www.luewu.de/anzeiger/docs/2229.pdf
Dass das EBA als zuständige Planfeststellungsbehörde bereits drei Monate zuvor (am 7.12.2015) beschlossen hatte, keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen, wurde im Amtlichen Anzeiger nicht erwähnt.
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass geklärt wird, wie es dazu kam, dass die Öffentlichkeit falsch informiert wurde, und wer dafür verantwortlich ist, dass so in irreführender Weise der Eindruck erweckt wurde, es gebe eine Umweltverträglichkeitsprüfung?
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass das Projekt ausgesetzt wird, bis die gesetzlich vorgeschriebene Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgt ist?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort und
mit freundlichen Grüßen
P. S.
Sehr geehrter Herr S.,
die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens (Planfeststellung) oblag dem Eisenbahnbundesamt (EBA), die Hamburger Behörden waren als Anhörungsbehörden lediglich beteiligt. In der Tat war ursprünglich eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgesehen, davon ist jedoch nach Kenntnisstand der Hamburger Behörden im weiteren Verfahren abgesehen worden. Diese Entscheidung liegt aber m. W. alleinig beim Eisenbahnbundesamt und damit außerhalb des Verfügungsbereiches der Hamburger Behörden und der Hamburgischen Bürgerschaft.
Mit freundlichen Grüßen
Anjes Tjarks