Frage an Anjes Tjarks von Iris P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Warum hat sich das rot-grüne regierte Hamburg im Bundesrat am 7.7.2017 für eine Vertagung des Themas Vergütung für Berufsbetreuer*innen ausgesprochen. Zudem wüsste ich gern, warum sich in Hamburg niemand für das Thema der rechtlichen Betreuung zuständig fühlt und zu interessieren scheint. Selbst der grüne Justizsenator weigert sich mit uns trotz diverser Anfragen zu sprechen. In der Betreuung geht es schließlich um die Sicherung und Wahrung von Menschenrechten für Menschen mit Störungen in der Selbstsorgekompetenz ( z.B. durch psychische und seelische Erkrankungen) Welche Meinung haben Sie zu diesem Thema?
Sehr geehrte Frau P.,
vielen Dank für Ihre Anfrage zur gesetzlichen Erhöhung der Vergütung für Berufsbetreuer*innen. Ihre Auffassung, Betreuerinnen und Betreuer erfüllen in einer den Menschenrechten verpflichteten Gemeinschaft unabdingbare Aufgaben, teilen wir klar. Auch wir intendieren, eine bedürfnisgerechte, seriöse und umfassende Fürsorge betreuungsbedürftiger Menschen sicherzustellen. Daher sprechen wir uns für eine gesetzliche Sicherstellung angemessener Betreuungsverhältnisse aus, in denen die Qualität der Betreuung mit der Höhe ihrer Vergütung zusammenhängt. Die Betreuungsvergütung kann unserer Ansicht nach nicht losgelöst von einer grundlegenden Qualitäts- und Strukturdebatte erhöht werden. Daher ist es uns auch nicht ersichtlich, wie eine aktuell intendierte isolierte Erhöhung des Stundensatzes zu einer Qualitätssteigerung führen soll. Vor diesem Hintergrund gilt es, die künftige Gestaltung der Betreuungsvergütung fundiert zu erarbeiten und zwar so, dass alle relevanten qualitativen Größen in die Berechnung mit einbezogen werden.
Die Hamburger Landesregierung hat sich am 7.7.2017 im Bundesrat für eine Vertagung des Themas „Vergütungserhöhung von BerufsbetreuerInnen“ ausgesprochen, weil wir die Voraussetzung einer tragfähigen und komplexen Faktenlage im Rahmen des zweiten Zwischenberichts des Forschungsprojekts „Qualität der rechtlichen Betreuung“, der dem Gesetzesvorhaben zugrunde gelegt war, noch nicht als gegeben angesehen haben. Wir hoffen, dass die bislang festgestellten Mängel im Abschlussbericht behoben sein werden, damit dieser dann als Grundlage zur umfassenden Reform der rechtlichen Betreuung dienen kann.
Das Thema wird auch in der kommenden Legislaturperiode wieder oben auf der politischen Agenda stehen, denn gerade für die Betreuungsvereine geht es um ihre Existenz. Auch in der vergangenen Wahlperiode wurde bis zum Ende versucht eine Lösung zu finden, um gerade die Betreuungsvereine vor weiteren Schließungen aus finanziellen Gründen zu bewahren. Dies ist jedoch leider noch nicht gelungen.
Hier wird es definitiv weiterhin einen Dialog zwischen Bundes- und Landesebene geben. Die Staatsrätin der Hamburger Justizbehörde steht mit der „Landesarbeitsgemeinschaft Betreuungsgesetz“ im Austausch. Das letzte Treffen fand am 12. Juli 2017 statt, die Beratungen werden fortgesetzt.
Sowohl die Betreuungstätigkeit als auch die ehrenamtliche Querschnittstätigkeit der Vereine sind ein wichtiger Beitrag zu einem funktionierenden Betreuungswesen und auch zu der Betreuung der Angehörigen. Diese Strukturen gilt es zu erhalten. In diesem Punkt herrscht sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene ein entsprechendes Bewusstsein und Einigkeit - lediglich über die Form bzw. Umsetzung der Unterstützung besteht noch kein Konsens. Beiden Seiten ist jedoch daran gelegen, jedenfalls den Betreuungsvereinen ihre Arbeit weiterhin zu ermöglichen.
Seien Sie versichert, dass wir dieses wichtige politische Thema weiter verfolgen und auf eine Lösung drängen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Anjes Tjarks