Frage an Anjes Tjarks von Claudia H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Guten Tag Herr Dr. Tjarks,
die Entscheidung des Hamburgischen Verfassungsgerichts zur Zulässigkeit des Volksbegehrens von Mehr Demokratie steht unmittelbar bevor. Für den Fall, dass das Volksbegehren als zulässig bewertet wird, würde ich gern von Ihnen wissen:
Ist eine Kampagne der Gegner des Volksgehrens unter Beteiligung der Grünen/Grünen-Bürgerschaftsfraktion geplant?
1. Wenn ja, wie hoch ist die Summe in Euro, die dafür aus der Parteikasse kalkuliert wird?
1.2. Wo ist der entsprechende Beschluss nachzulesen?
1.3.Wer ist mit der Durchführung der Kampagne beauftragt?
1.3.1. Werbeagentur
1.3.2. parteiinterne Beauftragte
2. Wenn nicht, werden Sie sich für eine Gegenkampagne engagieren? Welche der unter 1. genannten Bedingungen wären Sie dann bereit, offen zu legen?
Mit freundlichen Grüßen
C. H.
Sehr geehrte Frau Herbst,
das Hamburgische Verfassungsgericht hat das Volksbegehren nicht für zulässig erklärt, insofern hat sich die Frage erübrigt. Es gab allerdings zu keinem Zeitpunkt irgendwelche Überlegungen in die Richtung in der Ihre Fragen abzielten.
Mit freundlichen Grüßen
Anjes Tjarks