Frage von Claudia H. • 24.03.2016
Frage an Anjes Tjarks von Claudia H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Tanks,
ist es richtig, dass die Bürgerschaft das Verfassungsgericht wegen des laufenden Volksbegehrens anrufen will? Wenn ja:
Wer hat dies veranlasst? Wer hat zugestimmt? Welche Punkte soll das Gericht prüfen? Zu welchem Termin wird der Volksentscheid stattfinden, wenn das Gericht die Zulässigkeit anerkennt?
Mit freundlichen Grüßen
C. H.
Antwort von Anjes Tjarks Bündnis 90/Die Grünen • 06.07.2018
Sehr geehrte Frau Herbst,
es ist richtig, dass der Hamburger Senat das Hamburgische Verfassungsgericht angerufen. Der Senat ist dazu verpflichtet, wenn er Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Volksinitiative hat. Die Zweifel waren in verschiedener Hinsicht grundsätzlicher Natur. Dies hat das Gericht auch bestätigt.
Mit freundlichen Grüßen
Anjes Tjarks